Kriminalität - Gießen:Tödlicher Messerstich: Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Kriminalität - Gießen: Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Gießen (dpa/lhe) - Bei einem Streit um eine Drohne soll ein pensionierter Kriminalbeamter einem Mann einen tödlichen Messerstich zugefügt haben. Der 71-Jährige steht deswegen seit Montag in einem Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Gießen. Zu Beginn der Verhandlung berief er sich auf Notwehr: "Ich hatte Angst um mein Leben und habe einfach eine Abwehrbewegung gemacht", sagte der angeklagte Deutsche. Er habe niemanden töten wollen.

Der 71-Jährige soll im August 2020 in Wettenberg dem damals 55-jährigen Mann das Messer in den Oberkörper gestochen haben. Laut Anklageschrift verursachte die Klinge eine zehn bis elf Zentimeter tiefe Wunde, das Opfer verblutete innerlich.

Der Angeklagte hatte demnach in der Nähe der Burg Gleiberg seine Drohne aufsteigen lassen. Es kam zu einem Streit zunächst mit einem damals 62-Jährigen. Dieser habe befürchtet, dass durch das Fluggerät Pferde auf seinem Grundstück gestört werden. Die verbale Auseinandersetzung weitete sich der Staatsanwaltschaft zufolge zu einer körperlichen aus. Am Ende sei der Begleiter des 62-Jährigen hinzugekommen. Der 71-Jährige habe diesen im weiteren Verlauf mit dem Messer verletzt. Ihm hätte klar sein müssen, so der Vorwurf, dass ein Stich zum Tod führen könne oder er habe dies billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte hatte laut eigener Aussage mit seiner Drohne Videoaufnahmen von der Burg machen wollen. Er sei damit auch über eine Wiese geflogen, die aber unbenutzt gewesen sei. Er habe keine Pferde gestört. Im Verlauf des Streits mit dem 62-Jährigen habe er diesem sein Taschenmesser gezeigt - so dass der Mann vielleicht Angst bekomme und die Auseinandersetzung beendet werden könne. Doch der andere habe ebenfalls ein Messer gezeigt, eines mit dem man schnell zustechen könne. Beide Messer seien wieder eingesteckt worden, die Auseinandersetzung aber sei weiter gegangen.

Der Streit eskalierte: Beide Männer schlugen mit der Faust zu und es folgte "eine Art Ringkampf", wie der 71-Jährige sagte. Als er seinen Kontrahenten habe fixieren können, habe er plötzlich einen "fürchterlichen Schlag gegen den Kopf" bekommen und einen "großen, kräftigen, aggressiv wirkenden Mann" bei sich gesehen. Der Angeklagte sah sich nach eigener Aussage nun zwei Gegnern gegenüber, wusste von dem Messer und bekam "panische Angst, dass die mich jetzt umbringen". Ihm sei nur sein Taschenmesser geblieben. Er habe es nach vorne gehalten, der 55-Jährige sei ihm ins Messer gelaufen.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte einem Sprecher zufolge das Verfahren gegen den 71-Jährigen zunächst eingestellt, da aus ihrer Sicht eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden konnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) aber ordnete eine Gerichtsverhandlung an. Das OLG war laut Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass es sich nach vorläufiger Bewertung nicht um eine Notwehrlage gehandelt habe. Der Prozess wird fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220807-99-307340/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: