Kriminalität - Gera:Vergewaltigung? Zeuge widerspricht früheren Aussagen

Deutschland
Stacheldraht und vergitterte Fenster in einer JVA. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Gera (dpa/th) - Was ist im Juni 2018 in der Zwei-Mann-Zelle 313 im Gefängnis Hohenleuben passiert? Laut Anklage soll damals ein heute 35-Jähriger seinen Mithäftling täglich nach Einschluss vergewaltigt haben - zwei Wochen lang. Doch zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht Gera relativiert und widerspricht das mutmaßliche Opfer früheren Angaben bei der Polizei. "Da fehlen einem schon ein bisschen die Worte", sagte die Vorsitzende Richterin Angelika Wulf und verwies auf die Folgen der Vorwürfe für den Angeklagten. Der war in Frankreich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden; seit mehr als fünf Monaten sitzt er in Untersuchungshaft.

Zum Sex zwischen den beiden Männern soll es nun laut dem Zeugen nicht mehr täglich, sondern alle drei oder vier Tage gekommen sein. Er habe das nicht gewollt, weil er ja einen Freund hatte, sagte er vor Gericht. Letztlich habe er aber mitgemacht und sich Schutz von seinem Zellengenossen innerhalb der Justizvollzugsanstalt erhofft. Auf Nachfrage berichtete er aber, dass er gar keine Probleme dort gehabt habe. Gedroht, ihm etwas anzutun, habe der Angeklagte nicht.

Bei der Polizei hatte er noch geschildert, der Mitgefangene habe ihn "unterdrückt mit Schlägen". Auch in der Anklage ist deswegen davon die Rede, dass ihm Schläge angedroht und er so gegen seinen Willen zum Sex gezwungen wurde. Außerdem soll der Angeklagte ihn erpresst und so Kaffee und Tabak erbeutet haben. Trotzdem hatte der heute 33-Jährige nach einer Verlegung später bei der Gefängnisleitung beantragt, wieder mit dem Angeklagten in eine Zelle zu kommen, "weil wir befreundet sind".

"Wir sehen hier erhebliche Differenzen zu dem, was sie bei der Polizei gesagt haben", hielt Wulf dem Zeugen in der Gerichtsverhandlung vor. Verteidiger Peter Kindermann reagierte noch weitaus schärfer. Als Hauptbelastungszeuge habe er den Tatverdacht in keiner Weise erhärtet, betonte der Rechtsanwalt. Deswegen beantragte er, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben. Darüber muss nun das Gericht entscheiden. Der Angeklagte selbst hat zu den Vorwürfen vor Gericht geschwiegen.

Die Zeugenvernehmung soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Insgesamt plant die 11. Strafkammer weitere Verhandlungstage bis Anfang Juli.

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