Gera:Sexuelle Belästigung bei der Bundeswehr: Urteil

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild)

Das Amtsgericht Gera hat einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der...

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Gera (dpa/th) - Das Amtsgericht Gera hat einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 46-Jährige dagegen freigesprochen. Zu den Vorfällen sei es im Rahmen von sexuellen Beziehungen zwischen dem Angeklagten und den beiden Soldatinnen gekommen, sagte Richter Siegfried Christ am Dienstag in der Urteilsbegründung. Auch bezog das Gericht Chatnachrichten in sein Urteil ein, die sich der Angeklagte mit den Frauen geschrieben hatte. Sie ließen das Vorgefallene in einem anderen Licht erscheinen, erklärte Christ.

Der Vorwurf der Anklageschrift hatte auf Vergewaltigung gelautet. Demnach sollte der Mann einer Soldatin mit der Weitergabe von Intimfotos gedroht und Sex von ihr verlangt haben. Dazu soll es dann in der Geraer Pionierkaserne gekommen sein. Das Gericht ging nun aber davon aus, dass der Sex einvernehmlich war. Zur Drohung und Weitergabe der Bilder an eine Kameradin war es den Angaben nach erst später im Herbst 2017 gekommen. Deswegen wurde der 46-Jährige auch der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen.

Eine andere Soldatin sollte er laut Anklage gegen ihren Willen auf den Mund geküsst sowie ihre Hand in seinen Schritt geführt haben. Das wertete das Gericht auch mit Blick auf die vorangegangene Sexualbeziehung zwischen beiden als sexuelle Belästigung.

Der Prozess war bundesweit auf große Aufmerksamkeit gestoßen. Richter Christ führte dies vor allem darauf zurück, dass sich die Vorfälle bei der Bundeswehr zugetragen hatten. „Das hätte aber auch bei jeder anderen Firma sein können“, betonte er am Dienstag.

Die Verhandlung war mit Verweis auf den Schutz der Intimsphäre der Opfer in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Nicht nur die Aussagen der beiden Soldatinnen, auch die Verlesung von Chats sowie die Plädoyers von Anklage und Verteidigung erfolgten hinter verschlossenen Türen. Laut Christ hatten sich bei den Aussagen „Anhaltspunkte für nicht unerhebliche Widersprüche“ ergeben. Seinen Angaben nach hat der Angeklagte zudem Reue gezeigt.

Der verheiratete Mann hatte am dritten Verhandlungstag schließlich Sex mit der Kameradin eingeräumt. Dies sei aber einvernehmlich gewesen, ließ er über seinen Anwalt erklären. Auch die Belästigungen einer Soldatin sowie die Weitergabe von intimen Bildern gestand er. Er muss nun 140 Tagessätze zu 40 Euro - insgesamt also 5600 Euro - zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Nach eigenen Angaben ist er seit Bekanntwerden der Vorwürfe bei der Bundeswehr vorläufig vom Dienst freigestellt.

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