Kriminalität - Gera:Betreuer soll Mädchen in Obhut sexuell missbraucht haben

Deutschland
Der Angeklagte wird in den Verhandlungssaal des Landgerichtes geführt. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Gera (dpa/th) - Er soll dem Mädchen Geschenke gemacht haben, mit ihm ins Freibad gegangen sein, Porno- und Horrorfilme gezeigt haben. Nachts soll er dann Fotos vom Intimbereich der damals Zehnjährigen in seiner Obhut angefertigt und sie dort berührt haben. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und des Herstellens kinderpornografischer Inhalte muss sich ein 60-jähriger ehemaliger Leiter einer Jugendeinrichtung seit Donnerstag vor dem Landgericht Gera verantworten. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.

In der Einrichtung in Hermsdorf, die als traumapädagogisches Zentrum firmierte und seit August 2018 geschlossen ist, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Kinder untergebracht, die selbst unter den Folgen von schwerem sexuellen Missbrauch von Dritten litten. Dazu gehörte demnach 2018 auch das spätere mutmaßliche Opfer. Sie habe sexuellen Missbrauch durch ihren Vater erfahren, hieß es in der Anklage.

Auf dem Laptop des Angeklagten wurden später auch Aufnahmen vom Missbrauch eines weiteren Mädchens gefunden, dessen Identität nicht geklärt ist. Auch dieser Fall wird dem Mann nun vorgeworfen. Er schwieg zum Prozessauftakt am Donnerstag. Nach Verlesung der Anklage zogen sich die Beteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück. Dabei ging es darum, wie sich ein etwaiges Geständnis des Mannes auf das weitere Verfahren auswirken könnte.

Die Vorsitzende Richterin stellte in Aussicht, dass das Strafmaß bei einem Geständnis um ein Viertel bis ein Drittel kürzer ausfallen könnte. Die Staatsanwaltschaft machte klar, dass sie ohne Geständnis eine Strafe von mindestens fünf bis sechs Jahren fordern wolle. Bei einem vollumfänglichen Geständnis sei ein Rahmen von mindestens dreieinhalb Jahren denkbar.

In dem Gespräch wurde auch klar, dass von dem Mädchen noch keine Aussage vorliegt - und eine Aussage vor Gericht den Angeklagten weiter be-, aber auch entlasten könnte. Auch sei noch zu klären, inwiefern die bei ihr attestierten posttraumatischen Belastungsstörungen dem Verhalten des Angeklagten zuzuordnen seien.

Der Angeklagte und sein Verteidiger blieben auch nach dem Gespräch bei der Linie, vorerst zu den Vorwürfen zu schweigen. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220126-99-862206/5

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