Kriminalität - Gera:Mord nach fingiertem Autokauf: Angeklagte schweigen

Deutschland
Das Justizzentrum Gera, das auch das Landgericht beherbergt. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Gera (dpa/th) - Nach dem gewaltsamen Tod eines beim Autokauf betrogenen Mannes müssen sich zwei Brüder aus Nürnberg seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Allerdings hüllen sich beide zum Prozessauftakt in Gera zu den Vorwürfen in Schweigen. Die Anklage wirft dem Jüngeren Mord vor. Als Motiv nannte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann Habgier sowie die Verdeckung einer anderen Straftat. Zusammen mit seinem älteren Bruder wird dem 20-Jährigen zudem gemeinschaftlicher Betrug angelastet.

Im Mai 2017 sollen sie einen Mann und seinen Sohn ihre Vermittlung beim Kauf eines Pick-ups angeboten haben. Sie gaben laut Anklage vor, bei einem Autohaus in Rudolstadt einen günstigeren Preis aushandeln zu können. Doch hätten sie es nur auf den fünfstelligen Geldbetrag abgesehen. Als die arglosen Kaufinteressenten 14 500 Euro übergeben hatten, wollten die Brüder in einem Auto flüchten, so die Staatsanwaltschaft.

Daraufhin sollen sich dramatische Szenen abgespielt haben. Als den Käufern klar wurde, dass sie Betrügern aufgesessen waren, versuchten sie deren Flucht zu verhindern und hielten sich an der Motorhaube des Wagens fest. Der 20 Jahre alte Angeklagte soll daraufhin Gas gegeben und mit ruckartigen Lenkmanövern versucht haben, die Männer abzuschütteln, was ihm gelang. In einer Linkskurve stürzte der Senior zu Boden, schlug mit dem Kopf auf Beton und erlitt einen schweren Schädelbruch. An dessen Folgen starb er wenige Tage später im Krankenhaus. Auch sein Sohn wurde verletzt. Statt zu helfen sollen die Brüder ihre Flucht fortgesetzt haben.

Die beiden heute 20 und 24 Jahre alten Deutschen sind in Untersuchungshaft und saßen am Donnerstag in Handschellen im Gerichtssaal. Der Jüngere war erst im vergangenen Jahr von Zielfahndern in Prag aufgespürt worden. Für den Prozess hat die 9. Strafkammer hohe Sicherheitsauflagen erlassen. So mussten sich Zuschauer und Rechtsanwälte beim Betreten des Gerichtssaals einer intensiven Kontrolle unterziehen und Handys abgeben.

Das sorgte bei den Anwälten für heftige Kritik. Einer sprach von einer "Unverschämtheit" und einem "Signal des Misstrauens gegen die Verteidiger". Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner begründete den Schritt damit, dass die Kammer mit Auflagen wie dem Handyverbot eine Einflussnahme durch das Umfeld der Angeklagten verhindern wolle. Außerdem rügte die Verteidigung die Gerichtsbesetzung: Die Auswechslung des Vorsitzenden Richters und einer Schöffin sei rechtswidrig, da tatsächliche Gründe hierfür nicht mitgeteilt und die Auswahl willkürlich erfolgt sei. Darüber muss nun entschieden werden.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag (14. Januar) fortgesetzt. Dann soll etwa der Sohn des Verstorbenen als Zeuge aussagen.

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