Kriminalität:Gefährliche Legal Highs: BGH setzt teils niedrige Grenzwerte fest

Karlsruhe (dpa) - Sie sehen harmlos aus - doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil die Gefährlichkeit der Kunstdrogen namens Legal Highs unterstrichen. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest.

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Karlsruhe (dpa) - Sie sehen harmlos aus - doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil die Gefährlichkeit der Kunstdrogen namens Legal Highs unterstrichen. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest.

Für zwei Wirkstoffe fallen diese sehr niedrig aus, was für ihre Gefährlichkeit spricht. (Az.: 1 StR 302/13)

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte: "Das Wichtige, das man aus diesem Urteil mitnehmen kann ist, dass diese Stoffe gefährlich sind." Es sei wichtig, dass die Menschen das begriffen, sagte er in Karlsruhe.

Die Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung ist. Sie sind wichtig für die Strafverfolgung von Dealern. Besitzen Dealer nämlich Drogen mit Inhaltsstoffen über den Grenzwerten, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen.

Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name suggeriert, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen sie BGH-Festlegungen auch vier Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.

Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: "Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln." Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Diese werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mehreren Todesfällen pro Jahr.

Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf. Dieses hatte 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft und soll damit mehrere 10 000 Euro Gewinn gemacht haben.

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