Kriminalität:Fall von jugendlichem Vergewaltiger in Indien wird nicht aufgerollt

Neu Delhi (dpa) - Im Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung in Indien ist die dreijährige Jugendhaft für den Jüngsten der Tätergruppe rechtskräftig. Die Eltern des Opfers hatten gefordert, dass der damals 17-Jährige nicht von einem Jugendgericht, sondern von einem normalen Gericht verurteilt wird. Auch mehrere Anwälte hatten gefordert, dass nicht alle Unter-18-Jährigen automatisch unter das Jugendstrafrecht fallen sollten. Vielmehr müsse die geistige und psychische Reife betrachtet werden. Dieses Anliegen habe der Oberste Gerichtshof zurückgewiesen, berichtet der Sender NDTV.

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Neu Delhi (dpa) - Im Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung in Indien ist die dreijährige Jugendhaft für den Jüngsten der Tätergruppe rechtskräftig. Die Eltern des Opfers hatten gefordert, dass der damals 17-Jährige nicht von einem Jugendgericht, sondern von einem normalen Gericht verurteilt wird. Auch mehrere Anwälte hatten gefordert, dass nicht alle Unter-18-Jährigen automatisch unter das Jugendstrafrecht fallen sollten. Vielmehr müsse die geistige und psychische Reife betrachtet werden. Dieses Anliegen habe der Oberste Gerichtshof zurückgewiesen, berichtet der Sender NDTV.

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