Darmstadt:Letztes Urteil aus Prozess mit Schrottimmobilien

Darmstadt (dpa/lhe) - Im letzten Verfahren aus einem Mammut-Prozess mit Millionen-Betrügereien um wertlose Schrottimmobilien hat der Angeklagte eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Landgericht Darmstadt verurteilte einen 39-Jährigen am Freitag zu einem Jahr und zehn Monaten. Er wurde für schuldig befunden, als Teil einer Bande mit ursprünglich insgesamt 14 Beteiligten in drei schon mehrere Jahre zurückliegenden Fällen in Mainz Banken und Kreditnehmer geprellt zu haben. Der Schaden wurde auf mehrere Hunderttausend Euro beziffert, seine Provision auf einen kleineren fünfstelligen Betrag.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im letzten Verfahren aus einem Mammut-Prozess mit Millionen-Betrügereien um wertlose Schrottimmobilien hat der Angeklagte eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Landgericht Darmstadt verurteilte einen 39-Jährigen am Freitag zu einem Jahr und zehn Monaten. Er wurde für schuldig befunden, als Teil einer Bande mit ursprünglich insgesamt 14 Beteiligten in drei schon mehrere Jahre zurückliegenden Fällen in Mainz Banken und Kreditnehmer geprellt zu haben. Der Schaden wurde auf mehrere Hunderttausend Euro beziffert, seine Provision auf einen kleineren fünfstelligen Betrag.

Der Deutsche habe zwar keine führende Rolle in der Gruppe gespielt. „Sie haben aber Geld damit machen wollen“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Ziethen in seiner Begründung. Der Mann habe auch geahnt, dass die Kreditnehmer nicht über die Einkünfte verfügten, um die Zinsen zu bezahlen. Das Geständnis des Angeklagten wurde als strafmildernd gewertet.

Das Urteil entsprach in etwa den Plädoyers. Die Anklage hatte zwei Jahre gefordert, ein Anwalt ein Jahr und neun Monate. Für das Verfahren waren ursprünglich zehn Verhandlungstage geplant. Es war aber ein Vergleich vereinbart und der Prozess verschlankt worden.

Das Verfahren gegen den Mann war noch übrig geblieben aus einem großen Prozess, der 2010 begonnen hatte. Es gab zum Teil hohe Haftstrafen. Das Verfahren gegen den 39-Jährigen war aus gesundheitlichen Gründen vorläufig eingestellt worden.

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