Berlin (dpa) - Stalking-Opfer sollen künftig besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Der Bundesrat ließ eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung passieren. Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat.
Kriminalität:Bundesrat billigt Gesetz für verbesserten Stalking-Schutz
Berlin (dpa) - Stalking-Opfer sollen künftig besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Der Bundesrat ließ eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung passieren. Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat.
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