Kriminalität - Berlin:Bombendrohung in Steglitz: Scherz könnte teuer werden

Berlin (dpa/bb) - Weil eine 14-Jährige zum Scherz mit einer Bombe in einem Berliner Einkaufszentrum drohte, müssen die Eltern des Mädchens möglicherweise die Kosten für den Polizeieinsatz tragen. Die Polizei prüfe, ob die Familie die Rechnung zahlen müsse, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. "Wer einen ungerechtfertigten Notfall auslöst, muss immer damit rechnen, die Kosten für den Einsatz zu tragen." Zu der Höhe der Kosten konnte die Sprecherin noch keine Angaben machen. Außerdem laufe gegen die 14-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Weil eine 14-Jährige zum Scherz mit einer Bombe in einem Berliner Einkaufszentrum drohte, müssen die Eltern des Mädchens möglicherweise die Kosten für den Polizeieinsatz tragen. Die Polizei prüfe, ob die Familie die Rechnung zahlen müsse, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. "Wer einen ungerechtfertigten Notfall auslöst, muss immer damit rechnen, die Kosten für den Einsatz zu tragen." Zu der Höhe der Kosten konnte die Sprecherin noch keine Angaben machen. Außerdem laufe gegen die 14-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Das Mädchen hatte einer Kundin im Steglitzer Schloss-Straßen-Center gegenüber geäußert, dass sie das Geschäft verlassen solle, da eine Bombe hochgehe. Später gab die 14-Jährige zu, die Drohung sei eine Mutprobe gewesen, teilte die Polizei mit. Wegen der Drohung rückten 35 Polizisten aus. Vorsorglich wurde der Gebäudekomplex evakuiert. Die Zugänge zum U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz und die Straße in unmittelbarer Nähe wurden gesperrt. Durch Hinweise von Zeugen konnte die 14-Jährige festgenommen werden und wurde wenig später ihren Eltern übergeben.

Neben den Kosten droht dem Mädchen auch ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor (§ 126 StGB). Da das Mädchen allerdings erst 14 Jahre alt, gilt das Jugendrecht und damit ein milderes Strafmaß.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: