Kriminalität - Aachen:Amok-Drohungen: Täter soll 40 000 für Einsätze zahlen

Aachen
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Aachen (dpa) - Bei seinen Drohungen nannte er Ort und Tag: Amoklauf an Schulen, Massaker an Schülern und Lehrern, Bombendrohung gegen ein Sommerfest. Für die umfangreichen Polizeieinsätze - ausgelöst durch vier Drohungen - muss ein 24 Jahre alter, dafür bereits verurteilter Täter laut einer Gerichtsentscheidung jetzt 40 000 Euro bezahlen.

Der Kreis Heinsberg hatte dem heutigen Chemiestudenten die größeren Polizeieinsätze von Mai und Juni 2013 in Rechnung gestellt. Dagegen hatte er geklagt. Er habe diese Droh-Mails nicht geschrieben, begründete der junge Mann seinen Schritt. Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage am Montag ab. Gegen diese Entscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster möglich.

Das Aachener Urteil könnte anderen Tätern eine Warnung sein. Immer wieder sind Behörden mit solchen Drohungen beschäftigt. So kam es am Montag zeitgleich zu dem Prozess in Aachen im gut 100 Kilometer entfernten Mülheim an der Ruhr zu einem Polizeieinsatz. Nach einer Bombendrohung räumten dort Einsatzkräfte zwei Schulen und durchkämmten die Gebäude mit einer Hundertschaft. Erst vor etwas mehr als zwei Wochen hatte ein Erpresserschreiben einen Polizeieinsatz dort ausgelöst: Sollte die geforderte hohe Geldsumme nicht gezahlt werden, würde eine Sprengladung hochgehen. Gefährliche Gegenstände wurden bei den Durchsuchungen nicht gefunden.

Für den Kreis Heinsberg war klar, wem er seine Rechnung für die Polizeieinsätze aus dem Jahr 2013 schicken musste: Am 14. Mai 2013 habe der heutige Kläger per Mail bei der Polizei einen Amoklauf an der Realschule Heinsberg angekündigt. Am 18. Mai soll er bei der Realschule selbst ein Massaker an Schülern und Lehrern für den 22. Mai angekündigt haben. Am 17. Mai sollte laut einer Drohung bei einem Sommerfest an einem See in Heinsberg eine Splitterbombe explodieren. Und in zwei weiteren Mails habe er mit einem Amoklauf an der Städtischen Hauptschule in Hückelhoven gedroht.

Schmal und unscheinbar wirkte der junge Mann - in sich gekehrt, wortlos. Er stahl sich erst mit einem Aktendeckel vor dem Gesicht in den Gerichtssaal, als dort keine Fotografen mehr waren. Auf die Frage des Richters wie weit er mit dem Chemiestudium sei - neun oder zehn Semester - kam kein Wort aus ihm heraus. Er nickte nur stumm.

In einem Strafverfahren war er nach Angaben des Gerichts 2014 wegen dieser Taten, wegen Erpressungsversuchen und Tierquälerei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das damalige Geständnis vor Gericht sei falsch gewesen, erklärte sein Anwalt. Nur wegen der massiven psychischen Belastung in Untersuchungshaft habe er das Geständnis ablegt.

Sechs Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung sei das eine Schutzbehauptung, stellten die Richter fest. Das Geständnis habe er wohl abgelegt, weil er aufgrund des Ermittlungsstands davon ausgehen musste, dass man ihm die Taten sowieso nachweisen würde. Außerdem habe er auf eine strafmildernde Wirkung gehofft.

Außerdem habe es ein Motiv für die Drohungen gegeben: Im jugendlichen Alter sei er an seiner Schule eines möglichen Amoklaufs bezichtigt worden. Nach einer Hausdurchsuchung bei ihm, habe er vergeblich auf eine Entschuldigung der Polizei gewartet. In der Folge hatte ihn ein örtlicher Schießverein nicht aufgenommen. Bei der Amokdrohung gegen die Realschule habe er Bezug auf diesen Schießverein genommen.

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