Wiesbaden:Land zahlt rund 50 Millionen Euro an Kirchen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen hat im Jahr 2017 rund 50 Millionen Euro an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Das geht aus einer Antwort von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus hervor. Demnach gingen 2017 rund 8,5 Millionen Euro an das Bistum Fulda, 2,3 Millionen an das Bistum Limburg, 3,4 Millionen an das Bistum Mainz, 103 000 Euro an das Erzbistum Paderborn und rund 8 Millionen an die evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Die evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck erhielt 26 Millionen. Außerdem zahlte das Land 1,1 Millionen Euro an die evangelische Kirche im Rheinland.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen hat im Jahr 2017 rund 50 Millionen Euro an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Das geht aus einer Antwort von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus hervor. Demnach gingen 2017 rund 8,5 Millionen Euro an das Bistum Fulda, 2,3 Millionen an das Bistum Limburg, 3,4 Millionen an das Bistum Mainz, 103 000 Euro an das Erzbistum Paderborn und rund 8 Millionen an die evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Die evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck erhielt 26 Millionen. Außerdem zahlte das Land 1,1 Millionen Euro an die evangelische Kirche im Rheinland.

Die finanzielle Förderung der Kirchen in Hessen geht auf die Säkularisation von Kirchengütern und insbesondere auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Die Entschädigungszahlungen für die damalige Verstaatlichung kirchlichen Eigentums sollten sicherstellen, dass die Kirchen ihre Organisation aufrecht erhalten konnten.

Die Staatsleistungen des Landes wurden dann später in den Staatskirchenverträgen mit den Evangelischen Landeskirchen (1960) und den Katholischen Bistümern (1963) zusammengefasst und pauschaliert. Nach Angaben des Kultusministers sind die Beträge an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gekoppelt, um wiederkehrende Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen beziehungsweise Diözesen zu vermeiden.

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