Speyer:Bistum Speyer: Missbrauchsopfer an Aufarbeitung beteiligen

Blick auf den Speyerer Dom mit der eingerüsteten Vierungskuppel. (Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild)

Bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche will das Bistum Speyer Betroffene beteiligen. "Wir können den Missbrauch in der Kirche...

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Speyer (dpa/lrs) - Bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche will das Bistum Speyer Betroffene beteiligen. „Wir können den Missbrauch in der Kirche nur aus der Opferperspektive angemessen verstehen und beurteilen“, teilte Generalvikar Andreas Sturm am Donnerstag in Speyer mit. Dazu solle ein Betroffenenbeirat gegründet werden, der die bistumsweite Aufarbeitung „gerne auch kritisch“ begleiten könne. Der Beirat solle Opfern sexuellen Missbrauchs „eine laute und starke Stimme“ geben.

„Wir brauchen die Unterstützung der Betroffenen, um zu erkennen, wie sich das Risiko reduzieren und die Sicherheit für Kinder und Jugendliche durch wirksame Prävention verbessern lässt“, sagte Sturm und rief Betroffene dazu auf, mitzuwirken. Die Erfahrungen des Beirats sollten auch in die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs einfließen, die derzeit gegründet wird.

Im April hatten die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, verbindlich vereinbart, dass unabhängige Aufarbeitungskommissionen in allen deutschen Bistümern eingerichtet werden. Ihre Aufgabe ist es vor allem, Strukturen in der Kirche in den Blick zu nehmen, die Missbrauch begünstigt oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Auch zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats sollen der Kommission angehören.

Als Konsequenz aus der Neuregelung der Anerkennungsleistungen durch die Bischofskonferenz rechnete Sturm damit, dass sich die Summe der Leistungen des Bistums Speyer für Betroffene auf insgesamt drei bis vier Millionen Euro erhöhen wird. Bislang wurden rund 482 000 Euro an 55 Betroffene gezahlt. Das Geld stammt aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls. „Kein Euro aus Kirchensteuermitteln wird für Zahlungen an Betroffene verwendet“, hieß es.

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