Mainz:Mainzer Bischof Kohlgraf gegen „Frankfurter Erklärung“

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf steht vor dem Dom. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat sich gegen die kürzlich veröffentlichte "Frankfurter Erklärung" reformorientierter Katholiken gewandt. Er werde diese...

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Mainz (dpa/lrs) - Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat sich gegen die kürzlich veröffentlichte „Frankfurter Erklärung“ reformorientierter Katholiken gewandt. Er werde diese Erklärung mit einer Reihe von Selbstverpflichtungen nicht unterschreiben, erklärte Kohlgraf am Mittwoch in Mainz. Damit werde das Ergebnis der Beratungen auf dem Synodalen Weg vorweggenommen, kritisierte der Geistliche. „Wenn ich jetzt Selbstverpflichtungen vor Abschluss der Beratungen abgebe, muss aus meiner Sicht nicht weiter debattiert werden.“

Die Unterzeichner der „Frankfurter Erklärung“ verpflichten sich dazu, sich für Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche einzusetzen und sie konsequent zu verwirklichen. Weiter heißt es: „Wir widersetzen uns jeder Diskriminierung in der Kirche und geben allen Menschen in ihrer Vielfalt und Einzigartigkeit Raum.“

Angeschlossen haben sich der Erklärung bereits der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, und die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp. Kohlgraf versicherte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass er sich „gerne weiterhin mit viel Engagement am Synodalen Weg“ beteiligen werde.

Ebenfalls kritisch äußerte sich Kohlgraf zum Vorstoß von elf Generalvikaren der katholischen Kirche, die einen Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen für kirchliche Mitarbeiter aufgrund ihrer privaten Lebensführung gefordert haben. Diese bezogen sich auf die Initiative #OutInChurch, in der sich 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer queeren Lebensweise bekannten, also zu einer privaten Lebensführung jenseits von traditionellen Konzepten männlicher und weiblicher Identitäten. Kohlgraf schrieb zu dem Brief der Generalvikare, er könne sich nicht der Haltung anschließen, „dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei“.

© dpa-infocom, dpa:220216-99-153683/2

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