Kirche - Düsseldorf:Düsseldorfer Stadtdechant will gegen Entlassung vorgehen

Düsseldorf/Köln (dpa) - Das Erzbistum Köln hat die Entlassung des Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes durch Kardinal Rainer Maria Woelki verteidigt. "In diesem Fall geht es darum, dass jemand ein seelsorgliches Gespräch erbeten hatte, und im Rahmen dieses Gesprächs ist es nach der glaubwürdigen Aussage des Zeugen zu sexuellen Handlungen gekommen", sagte Generalvikar Markus Hofmann am Donnerstag in Köln. Das sei zwar nicht strafrechtlich relevant. Doch habe Hennes das Vertrauen, das ihm der damals 20 Jahre alte Mann entgegengebracht habe, für seine Interessen ausgenutzt. "Das stellt für uns schon ein schwerwiegendes Verhalten dar." Der Vorfall soll sich im Jahr 2001 abgespielt haben.

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Düsseldorf/Köln (dpa) - Das Erzbistum Köln hat die Entlassung des Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes durch Kardinal Rainer Maria Woelki verteidigt. "In diesem Fall geht es darum, dass jemand ein seelsorgliches Gespräch erbeten hatte, und im Rahmen dieses Gesprächs ist es nach der glaubwürdigen Aussage des Zeugen zu sexuellen Handlungen gekommen", sagte Generalvikar Markus Hofmann am Donnerstag in Köln. Das sei zwar nicht strafrechtlich relevant. Doch habe Hennes das Vertrauen, das ihm der damals 20 Jahre alte Mann entgegengebracht habe, für seine Interessen ausgenutzt. "Das stellt für uns schon ein schwerwiegendes Verhalten dar." Der Vorfall soll sich im Jahr 2001 abgespielt haben.

Hennes bestreitet die Vorwürfe. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen, weder strafrechtlich noch moralisch", ließ er über seinen Anwalt mitteilen. "Deshalb werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um mich gegen diese von mir als sehr ungerecht empfundene Entscheidung zu wehren." Er werde zunächst beim Vatikan Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und - falls das nicht zum Erfolg führen sollte - beim Vatikan dagegen klagen, erläuterte sein Anwalt.

Das Erzbistum glaubt die Beschuldigungen nach eigener Darstellung unter anderem deshalb, weil der Zeuge eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Zudem habe er fünf Personen benannt, denen er damals von der für ihn verstörenden Begegnung erzählt habe. Alle hätten seine Angaben bestätigt und ebenfalls eidesstattliche Versicherungen unterschrieben.

Hennes' Anwalt betont, dass sowohl ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren als auch ein kirchenrechtliches Untersuchungsverfahren seinen Mandanten entlastet hätten. Beide Verfahren hätten ergeben, dass ihm "keinerlei Vorwürfe sexueller Übergriffigkeit oder sonstige strafrechtlich relevante Vorwürfe zu machen" seien.

Laut Erzbistum hatte Hennes über seinen Anwalt verbreiten lassen, "eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001" sei Grund für die Entlassung gewesen. Diese Äußerungen habe ihm das Landgericht Köln am Donnerstag per einstweiliger Verfügung untersagt, so das Erzbistum. Damit sei die Position des Erzbistums gestärkt worden, hieß es am Abend in einer Mittteilung der Kirchenleitung.

Das Erzbistum bestätigte, dass strafrechtlich nichts gegen Hennes vorliege. Dennoch habe er die Notlage eines jungen Mannes ausgenutzt und dadurch das Vertrauen in ihn als Priester und Seelsorger schwer erschüttert.

Der Münsteraner Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller beurteilte die Entpflichtung von Hennes als "kirchenrechtlich vertretbar, aber drakonisch und unverhältnismäßig". Dies sagte der Theologe dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe).

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