Stuttgart:Rasen in der Schweiz: Deutscher sitzt Haft in Deutschland ab

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein in der Schweiz verurteilter Raser aus Ludwigsburg muss seine Haftstrafe schon bald in Deutschland absitzen. Der 43-Jährige sei "zum Haftantritt an einem bestimmten Tag Mitte Juni geladen", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig. Er überholte laut Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Ein in der Schweiz verurteilter Raser aus Ludwigsburg muss seine Haftstrafe schon bald in Deutschland absitzen. Der 43-Jährige sei „zum Haftantritt an einem bestimmten Tag Mitte Juni geladen“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig. Er überholte laut Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel.

Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann mit bis zu 200 Stundenkilometern. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Er wurde deshalb in Abwesenheit von einem schweizerischen Gericht wegen „Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln“ zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon hätte er 12 Monate verbüßen sollen. Das Schweizerische Bundesamt für Justiz stellte bei den deutschen Behörden den Antrag, dass diese die Strafe vollstrecken. Das hatte das Landgericht zunächst abgelehnt, da das Verhalten in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit zu werten sei.

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