Schleswig:Schleswig-Holstein: Gericht bestätigt Kontaktbeschränkungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die geltenden Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt. Der 3. Senat lehnte...

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Schleswig (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die geltenden Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt. Der 3. Senat lehnte am Freitag einen Antrag ab, diese vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am Freitagabend mitteilte. Allerdings äußerten die Richter Bedenken in Bezug auf Härtefälle. Es sei dem Senat jedoch verwehrt, die Kontaktbeschränkungen nur teilweise vorläufig außer Vollzug zu setzen.

In Schleswig-Holstein dürfen Personen eines Haushalts laut Corona-Verordnung des Landes nur mit einer weiteren Person Kontakt haben. Nach Ansicht des Senats sei offen, ob diese Regelung einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten würde. Er verwies auf psychologische Folgen der Kontaktbeschränkungen, insbesondere für vulnerable Personen. Kleinkinder seien derzeit unter Umständen komplett von Kontakten mit Gleichaltrigen ausgeschlossen, beispielsweise wenn „Spielbesuche“ ohne Betreuungsperson nicht möglich seien.

Das Gericht argumentierte, Alleinerziehende von kleineren Kindern, die der ständigen Betreuung bedürfen, seien ebenfalls besonders stark beschränkt, da sie sich jeweils nur mit einer einzelnen weiteren Person treffen können. Gleiches gelte unter Umständen für Menschen, die ständiger Pflege und Betreuung bedürften, sowie deren pflegende Ehegatten, Partner oder Kinder.

Die gültige Verordnung soll am Sonntagabend auslaufen und durch eine neue Regelung ersetzt werden. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar (Az. 3 MR 4/21).

© dpa-infocom, dpa:210122-99-135860/2

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