Saarlouis:Eilantrag gegen Test-Regelung nach dem „Saarland-Modell“

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten Saarland-Modells eingegangen. Der...

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Saarlouis (dpa/lrs) - Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten Saarland-Modells eingegangen. Der Antragsteller wehre sich unter Berufung auf seine Grundrechte dagegen, dass er nur mit einem negativen Corona-Test etwa Restaurants oder Kulturveranstaltungen besuchen dürfe, teilte die Justiz in Saarlouis am Mittwoch mit.

Das Saarland hatte am Dienstag ein Öffnungsmodell mit verstärktem Testen gestartet. Zahlreiche Einrichtungen dürfen vorerst öffnen, dazu zählen neben der Außengastronomie etwa auch Fitnessstudios und Theater. Wer das Angebot nutzen will, braucht einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter sein darf als 24 Stunden.

Dem Gericht zufolge wendet sich der Antragsteller zudem dagegen, dass er bei erhöhtem Infektionsgeschehen nur mit einem negativen Test Einkäufe über die Grundversorgung hinaus erledigen dürfe. Eine solche Regelung hatte die saarländische Landesregierung für den Fall angekündigt, dass die Testpflicht ausgeweitet werden sollte.

Der Antragsteller gebe an, dass die unabhängig von einem konkreten Ansteckungsverdacht bestehenden Testpflichten auch vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt seien, hieß es. Ferner rüge er eine „Ungleichbehandlung“ zwischen getesteten und nicht getesteten Menschen im Geschäfts- und Sozialleben (Az.: 2 B 95/21).

© dpa-infocom, dpa:210407-99-114961/2

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