Potsdam:Verfassungsgericht verhandelt über Paritätsgesetz im August

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Das Verfassungsgericht Brandenburg. (Foto: Robert Schlesinger/zb/dpa/Symbolbild)

Das Verfassungsgericht Brandenburg verhandelt am 20. August mündlich über das Paritätsgesetz zur Aufstellung von Landeslisten für Wahlen mit gleich vielen...

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Potsdam (dpa/bb) - Das Verfassungsgericht Brandenburg verhandelt am 20. August mündlich über das Paritätsgesetz zur Aufstellung von Landeslisten für Wahlen mit gleich vielen Frauen und Männern. Das teilte das Gericht am Montag in Potsdam auf Anfrage mit. Brandenburg hatte im Januar 2019 als erstes Bundesland ein solches Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. Es tritt an diesem Dienstag (30. Juni) formell in Kraft, auch wenn es erst mit der nächsten, für das Jahr 2024 geplanten, Landtagswahl wirksam würde.

Bei künftigen Landtagswahlen sollen Frauen und Männer gleichermaßen auf den Landeslisten der Parteien berücksichtigt werden. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bleiben die Direktkandidaten in den Wahlkreisen ausgenommen. Mit der Änderung des Wahlgesetzes wollten die damaligen rot-roten Regierungsfraktionen und die Grünen erreichen, dass möglichst gleich viele Männer und Frauen in den Landtag einziehen können.

Die Piratenpartei, die NPD und die AfD in Brandenburg hatten ein Organstreitverfahren gegen das Gesetz angestrengt, eine Privatperson hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD hielten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es unzulässig in die Wahlfreiheit und die Organisationsfreiheit der Parteien eingreife.

In Thüringen will Rot-Rot-Grün mit einer entsprechenden Änderung des Landeswahlgesetzes vom vergangenen Jahr mehr Frauen ins Parlament in Erfurt bringen. Thüringens Verfassungsrichter wollen bereits am 15. Juli ein Grundsatzurteil fällen, ob Parteien die paritätische Besetzung ihrer Wahllisten mit Frauen und Männern per Gesetz vorgeschrieben werden kann. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte nach seiner Wiederwahl zum Regierungschef im März angekündigt, die Paritätsregelung außer Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl im April 2021 rechtlich nicht zu gefährden.

Auf Bundesebene hatten Frauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) im vergangenen Jahr dafür geworben, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz.

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