Justiz - Münster:NRW-AfD scheitert vor Verfassungsgericht mit Wahlbeschwerde

Münster (dpa/lnw) - Rund eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl in NRW ist die AfD mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht in Münster gescheitert. Die Beschwerde wurde als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen, wie der Verfassungsgerichtshof am Freitag mitteilte. Die rechtspopulistische Partei hatte landesweite systematische Wahlfehler und Wahlfälschung zu ihren Lasten behauptet und eine Neuauszählungen aller Zweitstimmen verlangt.

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Münster (dpa/lnw) - Rund eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl in NRW ist die AfD mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht in Münster gescheitert. Die Beschwerde wurde als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen, wie der Verfassungsgerichtshof am Freitag mitteilte. Die rechtspopulistische Partei hatte landesweite systematische Wahlfehler und Wahlfälschung zu ihren Lasten behauptet und eine Neuauszählungen aller Zweitstimmen verlangt.

Der Landeswahlausschuss hatte in rund 50 von über 15 000 Stimmbezirken Unregelmäßigkeiten festgestellt und das Zweitstimmenergebnis für die AfD kurz nach der Wahl im Mai 2017 um 2204 auf insgesamt 626 756 nach oben korrigiert.

Das Gericht in Münster stellte nun klar, die AfD habe "keine belastbaren Indizien für systematische Wahlmanipulationen dargelegt". Bei den Abweichungen handele es sich häufig bloß um reine Zähl-, Rechen- oder Eintragungsfehler am Wahlabend.

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