Marko u. 27, 1055 Budapest, Ungarn:Spendenkonto für Horst Mahler zu Recht gekündigt

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Berlin (dpa/bb) - Ein Spendenkonto für den geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler durfte von der Bank gekündigt werden. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Dabei spielte es aus Sicht der Richter keine entscheidende Rolle, dass das Konto nicht Mahler selbst, sondern seiner Ehefrau gehörte. Als Begründung teilte das Gericht am Donnerstag mit, die Bank müsse nicht dulden, dass das Konto der Strafvereitelung diene. Mahler hatte in einem Internetvideo um Spenden zur Unterstützung seiner Flucht gebeten und dabei die Kontonummer angegeben. (Az.: 37 S 103/17)

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Berlin (dpa/bb) - Ein Spendenkonto für den geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler durfte von der Bank gekündigt werden. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Dabei spielte es aus Sicht der Richter keine entscheidende Rolle, dass das Konto nicht Mahler selbst, sondern seiner Ehefrau gehörte. Als Begründung teilte das Gericht am Donnerstag mit, die Bank müsse nicht dulden, dass das Konto der Strafvereitelung diene. Mahler hatte in einem Internetvideo um Spenden zur Unterstützung seiner Flucht gebeten und dabei die Kontonummer angegeben. (Az.: 37 S 103/17)

Laut Gericht wurde das Konto dazu genutzt, „die Flucht des wegen Volksverhetzung und Judenhasses mehrfach rechtskräftig bestraften Ehemanns der Klägerin, der im April 2017 zum Antritt einer rechtskräftig verhängten Gefängnisstrafe aufgefordert worden war, zu finanzieren“. Die Bank müsse das Konto nicht mehr anbieten, „denn ihr drohe andernfalls ein erheblicher Verlust ihres Ansehens“, so die Richter.

Im Internet war die Bank heftig kritisiert worden, als Mahler die Kontonummer angegeben hatte. Das Gericht erklärte, es komme nicht darauf an, ob Mahlers Ehefrau als Kontobesitzerin selbst an dem Missbrauch des Kontos beteiligt gewesen sei. Allein entscheidend sei, dass der Bank die Vertragsbeziehung nicht mehr zumutbar sei.

Der ehemalige RAF-Terrorist und heutige Rechtsextremist Mahler hatte demnach am 19. April per Video nach Spendern gesucht. Das Geldinstitut kündigte das Konto der Ehefrau am 21. April ohne Angaben von konkreten Gründen. Es bot der Frau aber an, ein neues Konto zu eröffnen. Die Frau klagte trotzdem und argumentierte, sie sei aus privaten und geschäftlichen Gründen auf das bisherige Konto angewiesen. Mit dem Urteil vom 18. Mai gab das Gericht der Bank Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Kammergericht ist zulässig.

Der 81-jährige Mahler war 2009 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2015 hatte die deutsche Justiz die Verbüßung der restlichen  Strafe wegen Mahlers schlechtem Gesundheitszustand ausgesetzt. Die Aussetzung wurde später aufgehoben. Mahler trat aber die Reststrafe nicht an und tauchte unter.

In Ungarn bat er vergeblich um politisches Asyl und wurde dort am 15. Mai festgenommen. Ungarn will Mahler nun an die deutschen Behörden ausliefern. Danach soll Mahler seine Reststrafe weiter in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel verbüßen.

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