Magdeburg:Gericht: Abschuss von Kormoranen ist zulässig

Magdeburg (dpa/sa) - Um Fischbestände zu schützen, dürfen Kormorane in Sachsen-Anhalt auch künftig abgeschossen werden. Die entsprechende Verordnung des Landes sei rechtmäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mit. Geklagt hatte der Umweltverband Nabu. Die Verordnung sei zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig. Auch eine Beschränkung der Abschusserlaubnis auf bestimmte Gewässer sei nicht erforderlich, erklärte das Gericht.

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Magdeburg (dpa/sa) - Um Fischbestände zu schützen, dürfen Kormorane in Sachsen-Anhalt auch künftig abgeschossen werden. Die entsprechende Verordnung des Landes sei rechtmäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mit. Geklagt hatte der Umweltverband Nabu. Die Verordnung sei zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig. Auch eine Beschränkung der Abschusserlaubnis auf bestimmte Gewässer sei nicht erforderlich, erklärte das Gericht.

Der Kormoran ist besonders geschützt, die Tiere dürfen grundsätzlich nicht getötet werden. Doch es gibt Ausnahmen, die das Land 2014 in einer Verordnung festlegte. So soll verhindert werden, dass die Vögel den Fischbeständen in Flüssen und Seen zu sehr zusetzen. Besonders Äschen und Barben wurden nachweislich durch Kormorane stark dezimiert. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Landesverwaltungsamts 264 Kormorane erlegt.

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