Leipzig:Verfassungsgerichtshof verhandelt Wahlprüfungsbeschwerde

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Leipzig (dpa/sn) - Dreieinhalb Jahre nach der Landtagswahl befasst sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Zustandekommen des Parlaments. Mit einer Wahlprüfungsbeschwerde will der frühere Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Immo Samtleben erreichen, dass ihm anstelle der AfD-Abgeordneten Karin Wilke das Mandat zugesprochen wird. Hilfsweise hat er beantragt, eine Neuwahl anzuordnen. Am Mittwoch findet die mündliche Verhandlung statt. Mit einem Urteil ist jedoch noch nicht zu rechnen.

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Leipzig (dpa/sn) - Dreieinhalb Jahre nach der Landtagswahl befasst sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Zustandekommen des Parlaments. Mit einer Wahlprüfungsbeschwerde will der frühere Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Immo Samtleben erreichen, dass ihm anstelle der AfD-Abgeordneten Karin Wilke das Mandat zugesprochen wird. Hilfsweise hat er beantragt, eine Neuwahl anzuordnen. Am Mittwoch findet die mündliche Verhandlung statt. Mit einem Urteil ist jedoch noch nicht zu rechnen.

Samtleben hält seine Streichung von der Kandidatenliste zur Landtagswahl, auf die er ursprünglich gewählt worden war, für unrechtmäßig und hatte bereits im September 2014 Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Landtages eingereicht. Dieser hatte den Einspruch im Sommer vergangenen Jahres als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Beschwerde.

Die AfD-Führung habe gegen keine gesetzlichen Regelungen verstoßen, auch wenn sich das Vorgehen nicht mit seinem demokratischen Verständnis decke, hatte der Vorsitzende des Ausschusses, der Bautzener CDU-Abgeordnete Marko Schiemann, klargemacht. Am Mittwoch wird er in Leipzig bei der mündlichen Verhandlung mit dabei sein.

Samtleben führt seine Streichung von der Liste auf Intrigen innerhalb der sächsischen AfD und den Umstand zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe.

In dem Zusammenhang hatte auch die frühere AfD-Chefin Frauke Petry vor dem Wahlprüfungsausschuss ausgesagt - nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jedoch falsch. Sie hat Anklage wegen Meineidverdachts beim Landgericht Dresden erhoben, das Anfang November beim Bundestagspräsidium die Aufhebung der Immunität der inzwischen aus der AfD ausgetretenen Abgeordneten beantragt hat.

Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat des Gericht indes noch nicht entschieden. Bei einer Verurteilung wegen Meineids droht Petry eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Samtleben liegt auch mit der AfD-Parteiführung in der nach Petry-Ära über Kreuz. Über einen Antrag des Landesvorstandes auf ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn wurde Anfang des Monats beim Parteitag in Hoyerswerda jedoch nicht mehr beraten, allerdings eher aus Zeitgründen.

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