Justiz - Erfurt:Witwe von Ex-Atommanager Axel W. kämpft vor Gericht

Erfurt/Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Witwe des früheren Atommanagers Axel W. setzt in letzter Instanz den Kampf ihres Mannes mit der Justiz fort: Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird an diesem Dienstag (27. Juni/ab 9.00 Uhr) sein nach einer Anklage erfolgter Rausschmiss aus dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verhandelt (Az: 9 AZR 576/15). "Ich bin es meinem Mann schuldig, es war sein Wille", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Mit einer Entscheidung wird noch am Dienstag gerechnet.

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Erfurt/Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Witwe des früheren Atommanagers Axel W. setzt in letzter Instanz den Kampf ihres Mannes mit der Justiz fort: Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird an diesem Dienstag (27. Juni/ab 9.00 Uhr) sein nach einer Anklage erfolgter Rausschmiss aus dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verhandelt (Az: 9 AZR 576/15). "Ich bin es meinem Mann schuldig, es war sein Wille", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Mit einer Entscheidung wird noch am Dienstag gerechnet.

Axel W., der im Alter von 67 Jahren Ende August vergangenen Jahres starb, sah sich als Justizopfer. Der geschasste Projekte-Leiter im Stilllegungsbereich des früheren Kernforschungszentrums Karlsruhe war im sogenannten Atomforscherprozess nach anonymen Hinweisen wegen Korruption angeklagt und kurz darauf entlassen worden. Er wurde trotz eines Freispruchs Ende 2013 nicht wieder eingestellt.

"Es gab nicht den leisesten Anhaltspunkt für ein wirklich strafbares Verhalten, was die fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte", so sein Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock. Das Leben seines Mandanten sei dadurch zerstört worden. Und: "Das ist auch der Grund für seinen frühen Tod."

Axel W.s Klage gegen die damalige Verdachtskündigung blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Mit seiner Revision beim Bundesarbeitsgericht wollte er rund 150 000 Euro entgangenes Gehalt, 50 000 Euro Anwaltskosten und bis zu 300 Euro entgangene Rente pro Monat einklagen. Das KIT hatte ihm 15 000 Euro vorgeschlagen.

Erfolglos blieb seine Klage gegen das Land Baden-Württemberg: Er hatte der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vorgeworfen und vom Staat eine Entschädigung in niedriger sechsstelliger Höhe gefordert. Das Landgericht Karlsruhe fand es aber nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Atomforscherprozesses von einem hinreichenden Tatverdacht ausging. Dass Axel W. am Ende freigesprochen wurde, zeige: "Der Rechtsstaat hat funktioniert."

Im sogenannten Atomforscherprozess standen insgesamt fünf Angeklagte vor Gericht: drei ehemalige Führungskräfte des Forschungszentrums wegen Vorteilsannahme und zwei Repräsentanten einer Entsorgungsfirma wegen Vorteilsgewährung. Alle wurden freigesprochen. Ein Firmenvertreter, mit dem Axel W. befreundet war, starb kurz nach Ende Prozesses vor dem Bundesgerichtshof.

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