"Jerusalema Challenge":Gute Laune kann teuer werden

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Bei den Stadtwerken Lüdenscheid hatte man sich abgesichert: Eine Mitarbeiterin habe "extra eine Art Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber abgeschlossen", sagt ein Sprecher. (Foto: Screenshot: Youtube/Stadtwerke Lüdenscheid)

Der Song "Jerusalema" war bisher ein Stimmungsaufheller in der Pandemie, Tausende Krankenschwestern, Polizisten oder Schulkinder tanzten dazu und stellten die Videos online. Doch nun flattern ihnen plötzlich Rechnungen ins Haus.

Von Oliver Klasen

Fans des FC Schalke 04 verhöhnen Borussia Dortmund gerne als "Lüdenscheid-Nord", sie wollen den großen Rivalen kleinmachen. Doch wie im Fußball kann sich im echten Leben herausstellen, dass die vermeintlich Kleinen besonders clever sind. Die Stadtwerke Lüdenscheid zum Beispiel waren in diesem Fall tatsächlich schlauer als alle anderen, sie haben sämtliche Schritte möglicher Gegenspieler vorausgesehen.

Aber der Reihe nach. Es geht um die sogenannte Jerusalema Challenge. Jerusalema heißt ein Song des südafrikanischen DJs Master KG, der seit einigen Monaten in den sozialen Medien populär ist. Und es gibt einen Tanz dazu, einen Gruppentanz. Viermal mit links tippen, viermal mit rechts, links vor, rechts vor, links vor, rechts vor, um 90 Grad drehen, zurück und vor. Ein Gute-Laune-Song, der Menschen weltweit zu Tanzvideos inspiriert hat, ähnlich wie vor ein paar Jahren der "Happy"-Song von Pharrell Williams.

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Bei der Jerusalema Challenge waren es vor allem Angehörige der helfenden Berufe, die sich beteiligten. Es entstanden Videos von Polizistinnen, die um ihren Dienstwagen herumtanzen. Lustige Clips von Krankenpflegern, die sich leicht schwingenden Schrittes im Klinikflur bewegen. Bei all dem Stress haben wir trotzdem Spaß bei der Arbeit, so die Botschaft.

Vierstellige Beträge gefordert

Doch leider hatten viele Krankenhäuser, Feuerwehren und Polizeiwachen nicht im Blick, dass Lizenzgebühren anfallen können. Sie haben in den vergangenen Wochen Post von Warner Music bekommen, jenem Musikunternehmen, bei dem DJ Master KG unter Vertrag steht. Zum Teil sollen vierstellige Beträge gefordert worden sein.

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Die Rechtslage ist äußerst kompliziert, die ganze Angelegenheit für die Betroffenen ein Crashkurs in Sachen Urheberrecht. Die Nutzung des Titels von DJ Master KG für ein anderes Video sei urheberrechtlich geschützt, erklärt Marion Janke, Fachanwältin für Urheberrecht in Rostock, am Telefon. Wenn also etwa eine Feuerwehrwache den Jerusalema-Song mit selbst gedrehten Bewegtbildern verbinden wolle, sei das nicht von der normalen Gema-Lizenz abgedeckt.

Die Lizenz der Gema, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, decke nur das Abspielen des Titels in der Öffentlichkeit ab, also im Radio, im Restaurant oder bei einem Feuerwehrfest. "Wird der Titel aber in einem Video verwendet, stellt dies eine 'andere' Nutzung dar, für die eine andere Lizenz erforderlich ist, nämlich die sogenannte Synchronisationslizenz", erklärt Janke.

Das Urheberrecht besage, dass der Rechteinhaber "an jeder Nutzung seines Werkes wirtschaftlich zu beteiligen ist", sagt die Anwältin. Wenn also das urheberrechtlich geschützte Werk von einem Dritten im Internet für die eigene Außendarstellung verwendet wird, dann kann der Rechteinhaber eine angemessene Gebühr dafür verlangen. "Das wird üblicherweise sehr weit ausgelegt. Sobald das Video nur ansatzweise einen Werbeeffekt hat, sind Lizenzgebühren gerechtfertigt. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein finanzieller Vorteil erzielt wird", sagt Janke. Im Klartext: Tausende Likes für das spontan aufgenommene Youtube-Video der Feuerwehr zählen als Werbung.

In Nordrhein-Westfalen hat das Innenministerium die Rechnungen für diverse Polizeidienststellen beglichen. Und Christoph Schöneborn, der Landesgeschäftsführer der Feuerwehren in NRW, hat eine Rundmail an alle Dienststellen geschickt. Es solle "individuell geprüft werden, ob eine Beteiligung an solchen Challenges trotz eines daraus resultierenden finanziellen Risikos sinnvoll ist". Einige Feuerwehren hätten vorsichtshalber schon gedrehte Videos aus dem Netz genommen.

Warner Music gibt sich kompromissbereit

Bei den Stadtwerken Lüdenscheid dagegen hatte man sich vorher abgesichert. "Die Mitarbeiterin hat sich gekümmert und extra eine Art Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber abgeschlossen", sagt Pressesprecher Andreas Köster.

Angesichts der Kritik, die Warner Music entgegenschlägt, weil es von Corona-Helfern Geld verlangt, zeigt sich das Unternehmen inzwischen kompromissbereit. Man wolle "die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers" berücksichtigen und "unterschiedliche Preiskategorien" anbieten, "auch rein symbolische Beträge", heißt es in einer Stellungnahme.

Der Crashkurs in Sachen Urheberrecht, er könnte möglicherweise etwas preiswerter werden als anfangs gedacht.

Hinweis der Redaktion: Der Abschnitt über das Urheberrecht hat der Autor nach einem Hinweis der Gesprächspartnerin nachträglich präzisiert. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Erklärung, die den Unterschied zwischen einer normalen Gema-Lizenz zum öffentlichen Abspielen und einer Synchronisationslizenz klar macht.

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