Halle (Saale):Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

„Getest! Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Im Justizzentrum Halle werden die Einlasskontrollen wegen der Corona-Pandemie verschärft. Von Montag (17.1.) an gilt die 3G-Regel, wie ein Gerichtssprecher am...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Halle (dpa/sa) - Im Justizzentrum Halle werden die Einlasskontrollen wegen der Corona-Pandemie verschärft. Von Montag (17.1.) an gilt die 3G-Regel, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das heißt, Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte müssen nachweisen, dass sie mindestens zweimal gegen das Coronavirus geimpft, von einer Infektion genesen sind oder einen negativen Antigentest beziehungsweise PCR-Test haben. Ein gültiger Personalausweis sei zum Namensabgleich ebenfalls vorzuzeigen. Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen könne im Einzelfall abweichend geregelt sein, hieß es.

Für Menschen, die nicht geimpft werden können, oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, werde ebenfalls im Einzelfall entschieden. Im Justizzentrum Halle sind mehrere Gerichte und die Staatsanwaltschaft untergebracht. Zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion müssen in dem Gebäudekomplex ein medizinischer Mund-und Nasenschutz getragen sowie Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

© dpa-infocom, dpa:220112-99-684842/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: