Prozess in Lübeck:Vermieter mit E 605 vergiftet

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Prozess um die Vergiftung eines Vermieters in Lübeck: Anwalt Ralf Wassermeyer (links) und der Angeklagte im Gerichtssaal. (Foto: Markus Scholz/dpa)
  • Es sollte ein Denkzettel sein, doch der war tödlich: Aus Ärger über seinen Vermieter hat ein 23 Jahre alter Mann dem ungeliebten Hausbesitzer das Pflanzenschutzmittel E 605 in dessen Portwein gemischt.
  • Der Vermieter trank davon und starb.
  • Das Landgericht Lübeck verurteilte den geständigen Angeklagten am Donnerstag zu neun Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen.

Von Peter Burghardt, Lübeck

Frank M. war gerade aus der Nachtschicht nach Hause gekommen, als er diesen Schluck Portwein nahm. Er ahnte nichts, doch die Magenschmerzen und Schweißausbrüche kamen offenbar schnell. Der alkoholkranke Mann aus Lütjensee zwischen Hamburg und Lübeck konnte noch den Notarzt rufen, seine letzten Worte wurden im Laufe dieses Mordprozesses eingespielt. Ihm sei etwas in die Flasche gefüllt worden, es rieche nach Benzin, sagte er der Leitstelle an jenem 19. Februar 2019 um kurz nach sieben Uhr. Ungefähr eine Stunde später starb der 56-Jährige im Rettungswagen. Sein Untermieter hatte ihn vergiftet. Mit E 605.

Am Donnerstagmorgen nun wurde der Täter Patrick D. vom Landgericht Lübeck wegen Mordes durch Unterlassen zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass der 23-Jährige seinen Vermieter heimtückisch getötet hat. Seine damaligen Mitbewohner, eine 19-Jährige und ein 19-Jähriger, bekamen eine jeweils einjährige Jugendstrafe auf Bewährung, weil sie von dem Verbrechen gewusst und es nicht verhindert hatten.

Die beiden jungen Männer und die junge Frau lebten gemeinsam in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses von Frank M. in Schleswig-Holstein, Frank M. selbst bewohnte das Erdgeschoss. Zwischen Patrick D. und Frank M. gab es immer wieder Streit. Patrick D. sagte vor Gericht, er habe sich über seinen Vermieter Frank M. geärgert und ihm "einen Denkzettel verpassen" wollen. Er soll in der Wohnung von Frank M. seinen Mietvertrag gesucht, dort eine Flasche mit E 605 entdeckt und das Pflanzengift in jenen Rest Portwein geträufelt haben, den Frank M. dann arglos trank.

E 605 führt zu Magenschmerzen, Erbrechen bis hin zu Krämpfen und Atemlähmung

Der Hauptangeklagte Patrick D. gab die Tat zu, aber er behauptete, er habe nur einen Tropfen verwendet und Frank M. nur Bauchweh, Durchfall und Erbrechen zufügen wollen. An tödliche Folgen habe er nicht gedacht. Seine Angaben allerdings wurden im Laufe der Verhandlung widerlegt. Toxikologen wiesen in dem Portwein 33 bis 50 Tropfen E 605 nach. Das Insektizid, auch Parathion genannt, wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals für Morde und Suizide verwendet, es führt außer zu Magenschmerzen oder Erbrechen zu Krämpfen und Atemlähmung. Innerhalb der EU ist E 605 längst verboten, Restbestände sind noch im Umlauf.

Das Argument des Angeklagten, er habe die Wirkung nicht gekannt, ließen Anklage und Richter nicht gelten. Auf der Flasche stehe in roter Schrift "Gift", dazu ein Totenkopf, da war es laut der Vorsitzenden Richterin Helga von Lukowicz "naheliegend, dass der Inhalt für einen Menschen tödlich sein kann". Auch ein schneller Blick ins Internet, so die Kammer in der Urteilsbegründung, hätte ihm zeigen können, "worum es sich bei E 605 handelt".

Herr D. habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen und auch kein Bedauern gezeigt. Seinen Hinweis, dass das Immunsystem von Herrn M. "im Keller" gewesen sei, entkräftete die Richterin mit der Gewissheit, dass das Gift auch bei bester Gesundheit tödlich gewesen wäre. Außerdem berichteten seine mitangeklagten Mitbewohner, dass Patrick D. gesagt habe, dass er beim Tod von Herrn M. "eine Hausparty" veranstalten werde. Nicht einmal der Ärger über den Vermieter galt als zutreffend, denn es war gemäß der Ermittlungen eher umgekehrt: Der Mieter Patrick D. soll den Vermieter Frank M. sogar ein paar Mal bestohlen haben.

Patrick D. saß mit gesenktem Kopf neben seinem Verteidiger, als das Urteil erging. Die Tochter von Herrn M., dem ermordeten Vermieter, saß ihm als Nebenklägerin gegenüber. Die Nebenklage hatte lebenslange Haft für den Täter gefordert, das Lübecker Landgericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte der Angeklagten wollen das Urteil nicht anfechten. In Handschellen verließ Patrick D., der seinen Vermieter vergiftet hat, das Gericht.

© SZ vom 27.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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