"Fridays for Future":Gretas Marke

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Klimaschutz-Ikone Greta Thunberg. (Foto: Pontus Lundahl/AP)

Eine Stiftung der Familie Thunberg will sich den Slogan "Fridays for Future" markenrechtlich schützen lassen. Aber kann man sich eine politische Bewegung quasi zum Eigentum machen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Philipp Bovermann und Fabian Müller

Der Antrag unter der Registernummer 018171380 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sorgt derzeit für Aufregung. Gestellt hat ihn, wie jetzt bekannt wurde, am 23.12.2019 die "Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation", die den Namen der Klimaschutz-Ikone Greta Thunberg und ihrer Schwester Beata Ernman trägt. Was nun nach europäischem Recht als Marke geschützt werden soll, ist die Bewegung, die Greta Thunberg losgetreten hat: "Fridays for Future". Kann man eine politische Bewegung markenrechtlich schützen lassen, sie damit zum Eigentum einer Stiftung machen? Der Vorgang wirft zahlreiche Fragen auf.

Wer steht hinter der Stiftung?

Laut der Wochenzeitung Die Zeit wurde sie von Thunberg und ihrer Familie gegründet. Den Vorstand bilden demzufolge Gretas Eltern. Die Schwestern sollen die Stiftung übernehmen, sobald sie volljährig sind. Greta Thunberg ist aktuell 17, ihre Schwester 15.

Was genau umfasst die Marke?

Die Marke umfasst den Slogan "Fridays for Future" als sogenannte Wortmarke, also ohne Bild und Logo. Andere Organisationen oder Unternehmen sollen so daran gehindert werden, die Bezeichnung "Fridays for Future" für sich in der Öffentlichkeit zu verwenden. Auch Kombinationen mit anderen Formulierungen ("Fridays for Future Deutschland") und ähnliche Bezeichnungen ("Freitage für die Zukunft") sind dadurch voraussichtlich geschützt. Wo nun aber die Ähnlichkeit anfängt und wo sie aufhört, ist nicht klar definiert und läge im Ermessen der Richter, die im Streitfall entscheiden müssten, ob ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt. Der Lebensmittelkonzern Ferrero etwa ließ sich seine "Kinder"-Schokolade schützen. Als andere Unternehmen begannen, "Schokolade für Kinder" anzubieten, klagte Ferrero vergeblich.

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Was kann man markenrechtlich schützen, was nicht?

Die Marke darf nicht nur etwas beschreiben, etwa die Eigenschaften eines Produkts, sondern muss klar einer bestimmten Organisation oder einem Unternehmen zuzuordnen sein. Als Audi sich "Vorsprung durch Technik" als Slogan schützen lassen wollte, war das zunächst nicht möglich, weil jeder einen "Vorsprung durch Technik" erlangen kann, nicht nur Audi. Erst als sich der Slogan allmählich durchsetzte und man ihn allgemein mit dem Autohersteller verband, gab das Deutsche Patent- und Markenamt grünes Licht.

Gibt es Fälle von Marken, die "Fridays for Future" ähneln?

In Deutschland wird seit Jahren ein Streit um eine andere Friday-Marke geführt, den Black Friday. Am Tag zwischen Thanksgiving am Donnerstag und dem Wochenende wird in den USA traditionell viel eingekauft, der "Black Friday" gilt somit als fixer Kalendertag, als eine Art Naturereignis, das man nicht als Marke für sich beanspruchen kann. In Deutschland allerdings fehlt der entsprechende Feiertag. Trotzdem einen "Black Friday" abzuhalten wäre also eine künstliche Setzung, für die man durchaus den Markenschutz für sich beanspruchen könne, so argumentieren einige, aber eben nicht alle deutsche Markenrechtler. Im Fall von "Fridays for Future" wäre analog die Frage zu stellen, ob die Bezeichnung lediglich etwas beschreibt, das sozusagen naturgemäß jeden Freitag stattfindet - oder ob darüber hinaus ein unverwechselbarer Markenkern vorliegt, durch den die Wortkombination ihren spezifischen Sinn erhält. Für die europäischen Markenhüter war ein solcher Markenkern offenbar gegeben.

Wozu soll die Marke "Fridays for Future" verwendet werden?

Dem Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zufolge wird der Slogan unter anderem für die Bereiche "Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Marketing und Verkaufsförderung" geschützt. Das klingt, als solle ein "Fridays for Future"-Konzern entstehen, allerdings ist es nicht ungewöhnlich, zunächst die allgemeinen Schutzbereiche zu definieren und dann spezifischer zu werden. Im Fall der "Fridays for Future"-Marke etwa: "Werbung und andere Dienstleistungen zur Förderung von Themen in Bezug auf ein nachhaltiges Klima, eine nachhaltige soziale Gemeinschaft, eine gute Umwelt, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, Menschenrechte und Tierrechte". Auch für Bereiche, die sich unter Schlagworte wie "Finanzen", "Bildung" und "Wissenschaft" einteilen lassen, soll die Marke geschützt sein. Das heißt, andere Akteure können in diesen Bereichen nicht als "Fridays for Future" auftreten.

Hat vor der Familie Thunberg niemand versucht, sich die Marke zu sichern?

Am 5. November, also kurz vor der Thunberg-Stiftung, hat die 54-jährige Janine O'Keeffe, eine in Schweden lebende Australierin, einen Antrag eingereicht, "Fridays for Future" schützen zu lassen. Teilweise überschneiden sich die Schutzbereiche. Bei ihr kommen allerdings eher handfeste Bereiche wie "Druckereierzeugnisse", "Taschen, Rucksäcke, Geldbeutel" oder "Bekleidungsstücke" hinzu. Der Zeit sagte sie, sie habe nicht vor, Geld zu machen, etwa durch den Verkauf von Rucksäcken - im Gegenteil: Sie wolle verhindern, dass Rucksäcke und andere Merchendising-Artikel unter der "Fridays for Future"-Marke verkauft werden. Greta Thunberg, als deren enge Vertraute sie gilt, sei in den Prozess involviert gewesen.

Wurde bereits versucht, mit der "Fridays for Future"-Marke Geld zu machen?

Ein weißes Armband aus Bio-Baumwolle mit dem grünen Schriftzug und dem Logo der Gruppierung für 3,50 Euro ist das offizielle Merchandise-Produkt des deutschen Ablegers der Bewegung. Laut deren Homepage ist es "so klimaneutral wie nur irgend möglich hergestellt", werde aus Bio-Baumwolle in Deutschland von einem Ein-Mann-Unternehmen "mit dem Siebdruckverfahren und biologischen Farben bedruckt". Der Hersteller selbst mache keinen Gewinn, fünfzig Cent pro Bändchen gingen als Spende an "Fridays for Future". Es sei das einzige von ihr autorisierte Produkt, betont die Bewegung, denn findet man im Internet zahlreiche T-Shirts, Pullover oder Buttons mit ihrem Slogan und Logo. All diese Produkte seien der Versuch, "aus der 'Fridays for Future'-Bewegung Profit zu schlagen". Der Markenschutz würde das künftig verhindern.

Dürfen Aktivisten dann künftig nicht mehr den "Fridays for Future"-Schriftzug auf Transparente und Plakate malen?

Wo kein Kläger, da kann bedenkenlos weiterdemonstriert werden. Greta Thunberg und ihre Stiftung müssten rechtlich gegen Plakate und Banner vorgehen. Das liegt allerdings wohl kaum im Interesse der 17 Jahre alten Schwedin.

Ist der Markenschutz für "Fridays for Future" nun gültig?

Im Augenblick befindet sich das Verfahren in der dreimonaten Widerspruchsphase. Falls in dieser Zeit Markenrechte an "Fridays for Future" auftauchen sollten, die in einem europäischen Land in irgendeiner Wort-Bild-Kombination auf nationaler Ebene durchgewunken wurden, könnte es nochmal kompliziert werden, denn das europäische Markenrecht bricht das nationale nicht. Dann könnte es zum Rechtsstreit kommen - um die Frage, wem "Fridays for Future" gehört. "Da ist noch eine ganze Menge Musik drin", sagt Carsten Albrecht, ein Hamburger Anwalt für Markenrecht.

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