Verkehr:Alle Falschparker-Strafzettel in Frankfurt seit 2018 rechtswidrig

Thomas Mittermeier

Kein schöner Anblick: ein Strafzettel an der Windschutzscheibe.

(Foto: Lukas Barth)
  • Ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt führt dazu, dass alle Strafzettel für Falschparken seit 2018 in Frankfurt nichtig sind.
  • Das Geld sollen Betroffene zurückfordern können.
  • 2018 allein betrifft das über 700 000 Parkverstöße.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hervor. Für Frankfurt hat das weitreichende Folgen: Mindestens seit 2018 beauftragte die Stadt nämlich genau so ein privates Unternehmen. Damit sind alle Strafzettel, die seitdem für das Falschparken verteilt wurden, nichtig.

Allein 2018 betrifft das nach Angaben des Gerichts mehr als 700 000 Parkverstöße. Mehr als zehn Millionen Euro soll die Summe der Sanktionswerte hoch sein. Die Zahlen für 2019 liegen dabei noch nicht vor. Das Geld kann von den Betroffenen jetzt zurückgefordert werden. Beweise wie das Aktenzeichen oder ein Überweisungsbeleg können dabei erforderlich sein.

Begonnen hatte der Rechtsstreit im Sommer 2018, als ein Mann sich wegen eines 15-Euro-Knöllchens gegen das Verwarngeld wehrte. Aufgenommen hatte den mutmaßlichen Verstoß ein Mitarbeiter einer privaten Firma, der als "Stadtpolizist" auftrat. Seine Arbeit übte der Mann in einer Uniform aus.

Dabei habe die Stadt Frankfurt "gesetzlich zugewiesene Verpflichtungen" und "hoheitliche Aufgaben" in Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs verbotener Weise ausgelagert. Das im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auch auf die gesamte Verkehrsüberwachung. Das hessische Innenministerium teilte zudem mit, dass neben der Stadt Frankfurt auch weitere Kommunen in Hessen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs an Leiharbeitskräfte übertragen hätten und diese jeweils zu Hilfspolizeibeamten bestellt worden seien. Diese Leiharbeitskräfte trügen in einigen Kommunen Uniformen, aber nicht in allen.

Im November des vergangenen Jahres hatte das Landesgericht Frankfurt schon ein ähnliches Urteil gefällt: Damals ging es um den Einsatz von privaten Blitzern - und auch die sind dem Gericht zufolge illegal. Beiden Beschlüssen wird eine gewisse Signalwirkung für andere Bundesländer nachgesagt.

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