Bushido im Abou-Chaker-Prozess:"Die Geschäfte sollten niemals enden"

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Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt (l.), mit seinem Anwalt im Gericht. (Foto: AFP)

Rapper gegen Clanchef: Vor dem Berliner Landgericht vergleicht Bushido sein Verhältnis zu Arafat Abou-Chaker mit einer Zwangsheirat.

Von Verena Mayer, Berlin

Es ist der vierte Tag, an dem der Rapper Bushido vor dem Berliner Landgericht aussagt gegen seinen früheren Geschäftspartner, den Clanchef Arafat Abou-Chaker. Abou-Chaker und drei seiner Brüder sind angeklagt, den Musiker mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi bedroht und drangsaliert zu haben, als der die Geschäftsbeziehung beenden wollte. An diesem Montag soll es um Bushidos persönliches Verhältnis zu Abou-Chaker gehen. Der Vorsitzende hat dazu Bushidos Autobiografie aus dem Jahr 2008 gewälzt, unter anderem das Kapitel mit dem Titel "Arafat, der Große".

"Da wird Herr Abou-Chaker ja über den grünen Klee gelobt", stellt der Richter fest. Wie das mit Bushidos Schilderungen vor Gericht zusammenpasse, in denen von Druck und Zwang die Rede war, von Verträgen, die Bushido nicht wollte, von Sätzen wie "Wann kriege ich mein Geld, soll ich dir mal die Fresse polieren?"

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Bushido, der wie immer in dunkler Hose und Turnschuhen neben seinem Rechtsbeistand sitzt, atmet kurz durch. Dann sagt er: "Es war mir unangenehm, dass die Zusammenarbeit so zustandegekommen ist." Dass Abou-Chaker etwa bei einem Gespräch in dessen Audi in Berlin-Kreuzberg dreißig Prozent von Bushidos Einkünften gefordert hatte, habe bis vor Kurzem niemand gewusst. Was denn passiert wäre, wenn er nicht gezahlt hätte, will die Staatsanwältin wissen. "Die Option, nicht zu zahlen, gab es nicht. Man hätte mich definitiv dazu gebracht." Womit er im Falle des Falles gerechnet habe? "Nicht mit einem anwaltlichen Mahnschreiben jedenfalls, sondern mit verbalen und körperlichen Einwirkungen", antwortet Bushido.

Am Montag wird klar, wie schwer es ist, das Verhältnis zwischen den beiden Männern aufzudröseln, die sich einst als Brüder bezeichneten und sich jetzt in mehreren straf- und zivilrechtlichen Verfahren als Gegner gegenüberstehen. Denn einerseits waren die beiden nicht nur über ein Musiklabel und Immobilienprojekte miteinander verbunden, sondern auch persönlich. Man ging zusammen auf Aftershow-Partys oder hing beim Wasserpfeiferauchen im Kreuzberger Café ab, "man hat über Gott und die Welt geredet, über Frauen, Diskotheken und Gerüchte, dann kam das LKA für eine Razzia rein, das war so ein Standard-Abend", fasst Bushido die alten Zeiten zusammen. Bushidos Mutter kannte Abou-Chaker, man besuchte sich gegenseitig bei Familienfeiern. Als Bushido seine heutige Ehefrau kennenlernte, verstand sie sich ebenfalls gut mit Arafat Abou-Chaker, die beiden machten zusammen sogar mit Abou-Chaker und seiner damaligen Freundin Urlaub auf den Seychellen.

"Auch Meinungen, die den Sachverhalt anders schildern"

Auf der anderen Seite beschreibt Bushido eine Geschäftsbeziehung, in der er nichts zu melden gehabt habe. Spätestens ab 2011 sei er "geschäftlich nicht mehr selbstständig gewesen". Abou-Chaker habe in den gemeinsamen Projekten das Sagen gehabt, habe 2015 Bushido sogar überreden wollen, ein Testament nach islamischem Recht aufzusetzen, um "über den Tod hinaus Ansprüche geltend zu machen". Daraus sei aber nichts geworden. Im Rahmen eines Immobilienkaufs in Brandenburg hatte Abou-Chaker dann von Bushido eine Vollmacht verlangt und im Nachgang ein Papier aufgesetzt, in dem er sich alle Rechte an Bushido einräumte, die auch an die Erben übergehen sollten. "Diese Geschäfte sollten niemals enden", sagt Bushido. Der Verteidiger Abou-Chakers sagt auf Anfrage dazu, man höre sich das alles erst einmal an und werde sich dann zu gegebener Zeit äußern. Er lässt bei der Befragung im Gerichtssaal aber durchblicken, dass sein Mandant einen völlig anderen Blick auf das Geschäftsverhältnis hat. "Es gibt auch Meinungen, die den Sachverhalt anders schildern."

Eine Richterin hakt ebenfalls nach. Wie der geschilderte Druck dazu passe, dass die beiden Männer trotzdem gemeinsam unterwegs waren, sogar 2011 ein Villengrundstück zusammen gekauft hatten? Bushido atmet wieder kurz durch, dann sagt er, das könnten wenige verstehen. "Wenn Sie zwangsverheiratet werden, dann ist es auch menschlich, dass man nicht jeden Tag 24 Stunden lang versucht auszubrechen." Also vergleiche er das Verhältnis mit einer Zwangsehe, wirft ein Verteidiger ein. Er habe jedenfalls gedacht, "ich werde da nie im Leben rauskommen", antwortet Bushido. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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