Urteil:Gericht weist Lübecker Bus-Attentäter in Psychiatrie ein

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Nach der Messerattacke in Lübecker Linienbus am 20. Juli 2018 sperren Polizisten die Straße ab. (Foto: Markus Scholz/dpa)
  • Das Attentat auf einen Linienbus in Lübeck im Sommer vergangenen Jahres hat bundesweit für Aufsehen gesorgt.
  • Ein psychisch kranker Mann hatte im Bus Feuer gelegt und auf die Mitfahrenden mit einem Messer eingestochen.
  • Die Richter haben ihn nun für nicht schuldfähig befunden und ihn zur Behandlung in eine geschlossene pschiatrische Anstalt eingewiesen.

Das Landgericht Lübeck hat einen 34-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und ihn stattdessen auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Der Vorwurf lautete auf 48-fachen versuchten Mord. Der psychisch kranke Mann hatte im Juli vergangenen Jahres in einem voll besetzten Linienbus Feuer gelegt und zwölf Menschen mit einem Messer zum Teil schwer verletzt. Eines der Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Mit einer dicken Winterjacke und einer Schutzbrille bekleidet war der Mann an einem heißen Sommertag in den Bus der Linie 30 in Richtung Travemünde gestiegen. Videokameras der Haltestelle zeichneten auf, wie sich kurz nach dem Einstieg des Mannes Rauch im Bus ausbreitete. Auf anderen Aufnahmen ist der Attentäter zu sehen, wie er seinen brennenden Rucksack in die Mitte des Fahrzeugs wirft und mit einem Messer wahllos auf Fahrgäste losgeht.

Der Angeklagte Busättentäter zu Prozessbegin am Prozessauftakt Anfang Januar. (Foto: dpa)

Eines der Opfer, eine 47 Jahre alte Krankenschwester aus Potsdam, habe zunächst "an einen Schabernack" geglaubt, wie sie als Zeugin vor Gericht wiedergab. "Doch als ich sah, wie der Mann auf andere Fahrgäste losging, wurde mir klar, dass das ein Anschlag war", sagte sie. Der Busfahrer habe die Türen geöffnet und sie sei mit ihrer Tochter weggerannt. "Ich hatte Angst, dass der Täter draußen jeden einzelnen Fahrgast abstechen würde." Anderen Fahrgästen war es schließlich gelungen, den Attentäter zu überwältigen und ihn der Polizei zu übergeben.

Einweisung in die forensische Psychiatrie

Wegen der iranischen Herkunft des Täters und seiner Vorgehensweise hatten die Ermittler zunächst einen politischen oder religiösen Hintergrund des Anschlags vermutet. Bei Vernehmungen stellte sich jedoch schnell eine psychische Erkrankung des Angeklagten heraus. Eine psychiatrische Sachverständige hatte festgestellt, dass der 34-Jährige unter paranoider Schizophrenie leide. Er sei deshalb nicht schuldfähig und könne im juristischen Sinne nicht für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden, sagte die Gutachterin. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten deshalb übereinstimmend beantragt, den Mann in die forensische Psychiatrie einzuweisen.

Sein Mandant akzeptiere das Urteil und werde keine Rechtsmittel einlegen, sagte Verteidiger Oliver Dedow nach der Urteilsverkündung. Mit der Entscheidung, den aus Iran stammenden Mann in die geschlossene Psychiatrie zu schicken, folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die Tat hatte der Angeklagte gestanden und die Opfer in seinem Schlusswort vor Gericht um Vergebung gebeten. "Ich möchte mich für die Tat entschuldigen und ich hoffe, dass die Geschädigten alle ganz gesund werden", sagte er. Als Begründung für das Attentat hatte er angegeben, dass er sich gegen Unbekannte habe wehren wollen, die ihn seit Monaten mit Laserstrahlen traktiert hätten.

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