Befangenheitsantrag:Besorgnis der Befangenheit: Prozess gegen Soldaten geplatzt

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Sie sollen Ausrüstung aus Bundeswehr-Standorten im Wert von etwa 115.000 Euro gestohlen haben. Vor dem Amtsgericht Eckernförde kam es aber nicht einmal zur Verlesung der Anklage gegen vier Soldaten.

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Eckernförde (dpa/lno) - Der Prozess wegen schweren Bandendiebstahls gegen vier Soldaten vor dem Amtsgericht Eckernförde ist geplatzt. Das Gericht gab am Donnerstag zum Prozessauftakt einem Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen einen Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit statt.

Der Mann ist Marineangehöriger. „Wir fangen jetzt noch mal neu an“, sagte Verteidiger Atilla A. Aykaç nach der Entscheidung des Richters. In dem Prozess war nicht einmal die Anklage gegen die vier Männer im Alter von 22 bis 28 Jahren verlesen worden.

Den Soldaten wirft die Staatsanwaltschaft vor, Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr im Wert von insgesamt etwa 115.000 Euro gestohlen zu haben. Die Taten sollen sich zwischen dem 28. Januar und dem 22. Mai 2022 ereignet haben. Die Soldaten sollen insbesondere Digitalkameras, Spezialkopfhörer mit Sprechsatz, Kompasse, Funkgeräte und Ferngläser gestohlen haben.

Nach Angaben des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft den Männern in insgesamt vier Fällen in unterschiedlichen Konstellationen Bandendiebstähle, Sachbeschädigungen und eine Verabredung zu einem Verbrechen vor, konkret zu einer schweren Brandstiftung. Die Männer sollen Einbrüche in verschiedene Gebäude der Bundeswehr begangen haben. Die Tatorte lagen in Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde), in Eckernförde und im niedersächsischen Seedorf.

Durch den Weiterverkauf der Ausrüstung wollten sie sich demnach eine Einnahmequelle verschaffen. In einem Fall sollen die Angeklagten beabsichtigt haben, Einbruchsspuren durch Brandlegung zu vertuschen. Dazu kam es den Angaben zufolge letztlich aber nicht.

Einem 22-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft in einer weiteren Anklage vor, am 22. Mai 2022 in Itzehoe als Heranwachsender unter anderem ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz mit explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen zu sein.

Der Soldat soll unerlaubt verschiedene Waffen besessen beziehungsweise hergestellt haben. Ihm werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Bei einer Durchsuchung fanden Einsatzkräfte bei ihm neben Waffen verschiedene Gegenstände zur Herstellung von Sprengstoffen und Sprengkörpern.

© dpa-infocom, dpa:240207-99-907186/6

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