Jugendhilfe:Kindern aus der Krise helfen

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Die abgeschiedene Lage erlaubt es den Kindern, auch mal laut zu sein. (Foto: Hartmut Pöstges)

In einem ehemaligen Bauernhof sollen zwei intensivpädagogische Wohngruppen entstehen.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Kinder und Jugendliche mit schweren Krisenerfahrungen sollen in Wolfratshausen ein behütetes Zuhause finden: In einem ehemaligen Bauernhof an der Münsinger Straße sollen zwei kleine intensivpädagogische Wohngruppen der Jugendhilfe entstehen. Die rund um die Uhr betreuten "Kleinstwohngruppen" sollen einmal drei und einmal vier Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 13 Jahren bieten, die eine äußerst belastende Lebenssituation zu bewältigen haben und "durch besonders krisenhafte Vorerfahrungen geprägt sind", heißt es in der Vorlage zum Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau des Hofes. Diesen hat der Bauausschuss des Stadtrats am Mittwoch einstimmig bewilligt.

Die intensivpädagogischen Wohngruppen sollen in zwei Wohnungen im Erd- und Obergeschoss des ehemaligen Bauernhofs unterkommen. Die Kinder, die laut Beschreibung "meist Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und andere Verletzungen der psychischen und physischen Integrität erlebt" haben, sollen in individuell gestalteten Einzelzimmern mit Sanitäranlagen unterkommen und sich je einen großzügigen Gemeinschaftsraum mit Küche teilen. Sie werden in den Wohngruppen rund um die Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut. Insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - psychologische und pädagogische Fachdienste, Lehrer, Hauswirtschafts- und Leitungskräfte - sollen in dem Haus beschäftigt werden und die Betreuung im Schichtdienst gewährleisten. Für das Personal soll es zudem ein Bereitschaftszimmer geben, sowie im Erdgeschoss Therapieräume, einen Schul- und Besprechungsraum und ein Übernachtungszimmer für begleitete Kontakte zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen.

Keine Einwände gegen die geplante Nutzung

Die beantragte Nutzungsänderung des einst als "Thannhof" bekannten Anwesens sei zulässig, erklärte Sebastian Sens, der bei der Stadtverwaltung für die Bauleitplanung zuständig ist. Denn bei den geplanten intensivpädagogischen Wohngruppen handle es sich rechtlich um eine Wohnnutzung. Zwar befinde sich das Anwesen, das zwischen dem Golfplatz Bergkramerhof und der Autobahnauffahrt im Grünen liegt, im Außenbereich. In einer ehemaligen Hofstelle seien jedoch laut Baugesetzbuch bis zu fünf Wohnungen zulässig. Der ehemalige Thannhof verfüge bereits über zwei genehmigte Wohnungen aus den Jahren 1937 und 1959. Mit der beantragten Nutzungsänderung würde eine dritte Wohnung in einem der Gebäude entstehen.

Die Stadträte hatten dem Antrag denn auch nichts entgegenzusetzen. Dieser sei "baurechtlich nachvollziehbar und zustimmungsfähig", befand der Fraktionssprecher der Bürgervereinigung Wolfratshausen, Josef Praller. Der ehemalige Hof in abgeschiedener Lage sei für die Wohngruppen, die Kindern mit hohem Betreuungsbedarf zugutekämen, gut geeignet. "Wir begrüßen das Projekt für die Jugendhilfe, das auch notwendig ist für Wolfratshausen", sagte er.

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