Um den Fortbestand des Irschenhausener Waldkindergartens ringen die Eltern bereits zwei Jahre lang, sie haben sogar Unterschriften für eine Petition im bayerischen Landtag gesammelt - und könnten schlussendlich ganz anders erfolgreich sein. Bislang sperrt sich das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, den etwa als Unterschlupf bei schlechtem Wetter dienenden Bauwagen im Wald östlich des Schäftlarner Wegs nachträglich zu genehmigen. Der behördliche Standpunkt: Der mit Ofen, Tischen, Stühlen und Veranda ausgestattete Bauwagen sei nur als Sonderbau genehmigungsfähig. Es fehlten aber Nachweise, dass der Ofen sicher sei und die Kinder drinnen unbeschadet blieben, falls ein Baum oder ein Ast herunterkrache. "Ein Sonderbauverfahren muss beantragt werden", so Kreisbauamtsleiterin Maya Mantel.
Genau diese Vorgehensweise soll nun ermöglichen, dass der Bauwagen stehen bleiben darf und damit die Existenz des Waldkindergartens gesichert ist. Bei einem Ortstermin auf dessen Areal am Montagvormittag blieb aber ungeklärt, inwiefern die Kreisbehörde diesen Lösungsweg bereits früher skizziert hatte. Wohl hauptsächlich deswegen blieb die Stimmung unter den Beteiligten gereizt und konfrontativ. Elternbeirätin Elisabeth von Braunschweig und Kindergartenleiterin Anette Hemme sowie Mitstreiter standen der Kreisbauamtsleiterin, Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) und dem CSU-Landtagsabgeordneten im Stimmkreis Martin Bachhuber gegenüber. Auch Ickings Bürgermeisterin Verena Reithmann (UBI) war gekommen.
Zur Interessenvertretung hatte der seit 22 Jahren existierende Waldkindergarten Benno Ziegler eingeschaltet. Der Rechtsanwalt sprach von der Angst seiner Mandantschaft um die Existenz der Betreuungseinrichtung. Die Genehmigungspraxis für Waldkindergärten unterscheide sich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen grundlegend von anderen Teilen des Freistaats Bayern, monierte er. Ziegler führte Beispiele aus dem Landkreis München an und kritisierte, dass das hiesige Landratsamt den Bauwagen abgelehnt habe, weil im Außenbereich die "Verfestigung einer Splittersiedlung" und die "Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft" drohten.
Darauf reagierte Landrat Niedermaier sichtlich genervt. "Wir haben keine Zeit für den Schmarrn", erklärte er. Waldkindergärten zählten selbstverständlich zur Formenvielfalt der Betreuungseinrichtungen. Per se existiere allerdings kein Baurecht dafür. Daher fehle ein standardisiertes Rechtsverfahren. Im Landkreis existierten mehr als ein Dutzend Waldkindergärten. Bei einem mit Ofen und weiterer Einrichtung ausgestatteten Bauwagen handle es sich für das Landratsamt um einen Sonderbau. Dafür müsse der Kindergarten eben Sicherheitsanforderungen einhalten und Nachweise einreichen. Nach dieser Praxis seien bereits Einrichtungen genehmigt worden.
Zusätzlich zum noch stehenden Bauwagen gab es auf dem Waldkindergartenareal zwei ältere Modelle, die inzwischen entfernt wurden. Erstmals hatte das Landratsamt im Dezember 2020 dazu aufgefordert, alles zu entfernen. Der Ickinger Gemeinderat hat in diesem März den Bauantrag genehmigt, den das Landratsamt laut Ankündigung ablehnen wollte.
Das blieb den Eltern unverständlich. Sogar ein Kaminkehrer überprüfe den Ofen regelmäßig auf sicherheitsgemäße Funktionstüchtigkeit, erklärten sie. Trotz Warnung der Kreisbehörde, dass dies eine Genehmigung womöglich verzögern könne, wurde Bachhuber die Petition überreicht. Er gehe von einer schiedlich-friedlichen Lösung aus, sagte der Landtagsabgeordnete. "Ich möchte höchstens noch einmal vorbei kommen, wenn die Unterschrift auf dem Bauantrag vorliegt."