Bewährungsstrafe wegen Rauschgiftbesitzes:Cannabis-Plantage im Wald

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Cannabis oder Ahorn? Genau war das im Prozess auf einem Foto nicht zu erkennen. Was im Wald wuchs, waren aber eindeutig Cannabis-Pflanzen. (Foto: Konstantin Kaip/oh)

Ein 39-jähriger Tölzer wird wegen Besitz von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Wolfratshausen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei hatte er abgestritten etwas mit der Cannabis-Plantage im Wald zu tun zu haben.

Von Benjamin Engel, Lenggries

Die Aufnahme einer Wildkamera hat die Ermittlungen zu einer Cannabis-Plantage mitten im Wald in Gang gebracht. Ein 46-jähriger Jäger hatte das Gerät an einem Baum installiert - abseits aller Wege am Brandberg bei der Bundesstraße 13. Im Juni 2016 hatte er statt wilder Tiere zwei Personen mit einer Kiste voll Pflanzen im Bild. Er dachte an Rauschgift, fand aber nichts. "Normal hat da keiner etwas zu suchen außer ein Jäger", schilderte er am Amtsgericht Wolfratshausen. "Da geht es ins Nichts."

Rund drei Monate später setzte sich das Puzzle zusammen. Ein 42-jährige Reviernachbar entdeckte drei Cannabispflanzen ganz in der Nähe. Er sprach darüber mit Bekannten, sah das Foto aus der Kamera des 46-jährigen Jägerkollegen, erkannte darauf einen 39-jährigen Tölzer auf dem Foto aus der Wildkamera und informierte die Polizei. Am Montag wurde der 39-Jährige wegen Besitz von Betäubungsmitteln zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei hatte er abgestritten, etwas mit der Plantage zu tun zu haben.

Ausgangspunkt war ein ähnlicher Fall in größerer Dimension am nur wenige Kilometer entfernten Falkenberg beim Sylvensteinspeicher. Anfang September 2016 war dort bei Forstarbeiten eine Cannabisplantage mit 19 Pflanzen entdeckt worden, wie der Rauschgiftsachverständige der Weilheimer Kriminalpolizei bei Gericht berichtete. Wer hinter dieser Anpflanzung steckte, sei ungeklärt. Im Zuge der Ermittlungen habe aber der Jüngere der Jäger von seinem Fund am Brandberg erzählt. "Wir haben dort drei 1,40 bis 1,65 Meter hohe Cannabispflanzen gefunden. Daneben lagen zwei abgeerntete Stengel", berichtete der Polizeibeamte.

Anfang Januar dieses Jahres durchsuchten Polizisten die Wohnung des Angeklagten. In dessen Nachtkästchen fanden sie 1,9 Gramm Haschisch und 18 Cannabis-Samen. Auf dem Balkon standen Pflanzen-Sets zum Vorziehen von Keimlingen. Doch der Angeklagte stritt ab, dass das Haschisch und die Samen ihm gehörten. Das erste habe er nach einer gemeinsamen Silvesterfeier gefunden und im Nachtkästchen aufbewahrt. Die Cannabis-Samen seien 15 bis 20 Jahre alt. Er räumte ein, auf dem Kamerabild zu sehen zu sein. Darüber hinaus schwieg er. Welche Pflanzen auf dem Foto zu sehen sind, konnte ein Gutachter nicht eindeutig beantworten. "Das könnte Marihuana, aber auch Ahorn sein", sagte er. Etwa drei Monate brauchten die Pflanzen bis zur Ernte.

In dieser Auskunft sah der Staatsanwalt einen entscheidenden Hinweis. Der Zeitraum zwischen der fotografischen Aufnahme und der Entdeckung der Gewächse im Wald passe zu Marihuana, sagte er. Zudem seien beim Angeklagten Samen gefunden worden. "Ich habe keinen Zweifel, dass Sie die Pflanzen ganz in der Nähe angebaut haben." Er forderte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Der Gutachter habe die Pflanzen nicht genau erkennen können, die Beweisführung sei unzureichend.

Anderer Auffassung war Amtsrichter Helmut Berger. Ob das Haschisch und die Samen dem Angeklagten gehörten, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass er über beides die Verfügungsgewalt hatte. "Das erfüllt den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln", erklärte er. Aus seiner Sicht seien der Angeklagte und eine weitere unbekannte Person mit Marihuanapflanzen durch den Wald gelaufen. Alles andere ergebe keinen Sinn.

An der Stelle im Wald am Brandberg gebe es noch nicht einmal Trampelpfade, die Plantage sei ganz nahe gewesen. Die gefundenen Cannabis-Samen passten ins Bild. "Sie waren derjenige, der die Plantage betrieben hat."

© SZ vom 28.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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