Landgericht München:Gefängnisstrafe für Vergewaltiger

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(Foto: Peter Steffen/dpa)

Lkw-Fahrer wird nach brutaler Tat in Egling zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Von Andreas Salch, Egling/München

Ein Lkw-Fahrer, der eine Frau aus Egling vergewaltigt und geschlagen hat, ist vor dem Landgericht München II zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige und das Opfer kannten sich. Vor der Tat im September vergangenen Jahres hatten die beiden bereits mehrmals sogenannte Rapegames praktiziert. Dabei handelt es sich um ein Rollen- und Fesselspiel, bei dem die Partnerin in eine nachgespielte Vergewaltigung einwilligt. Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten für das Rapegame ein "Safeword", also ein Sicherheitswort vereinbart. Sobald die Frau dieses aussprach, wurde das sogenannte Spiel sofort unterbrochen.

Am Tattag hatte die Eglingerin dem Angeklagten eigentlich erklären wollen, dass sie die sexuelle Beziehung zu ihm nicht länger fortführen wolle. Als der 39-Jährige sie dann aber doch wieder fesselte und schlug, wehrte sie sich nicht. Als die Frau das Sicherheitswort nannte, unterbrach der Lkw-Fahrer zwar zunächst sämtliche Handlungen. Nach Feststellung des Gerichts fesselte der 39-Jährige die Frau jedoch erneut, schlug und vergewaltigte sie. Auf das zuvor vereinbarte Sicherheitswort hatte er nicht mehr reagiert.

Der Täter habe das "besondere Vertrauensverhältnis" ausgenutzt

In seiner Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende der 1. Strafkammer, Richter Thomas Bott, dem Lkw-Fahrer zugute, dass er die Tat nach anfänglichem Schweigen vollumfänglich eingeräumt habe. Der 39-Jährige zahlte dem Opfer zudem im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld. Zu seinen Lasten wertete die Kammer jedoch, dass er bei der Begehung der Tat "das besondere Vertrauensverhältnis" ausgenutzt habe.

Die Staatanwaltschaft forderte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die beiden Verteidiger des Lkw-Fahrers plädierten für eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von bis zu zwei Jahren. Angesichts der konkreten Tatumstände hielt dies das Gericht aber nicht für vertretbar.

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