Strafjustiz:Kiloweise Marihuana gekauft

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Ein ganzes Bündel beschleunigter Verfahren wurde im Strafjustizzentrum abgehandelt. (Foto: Florian Peljak)

Weil ein 29-jähriger Bauhelfer umfassend gesteht und drogenfrei lebt, verhängt das Landgericht nur eine Bewährungsstrafe.

Von Benjamin Engel, Bad Tölz-Wolfratshausen

Nur eine Nacht hat ein inzwischen 29-jähriger Bauhelfer aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Haft verbracht, nachdem er Anfang August 2022 festgenommen worden war. Zwischen November 2021 und Juli 2022 hatte der Mann insgesamt 6,1 Kilogramm Marihuana gekauft und zum großen Teil weiterverkauft. Doch der Ermittlungsrichter setzte den Untersuchungshaftbefehl anschließend außer Vollzug - wohl weil der Angeklagte umfassend gestand. Er nannte den Dealer, bei dem er gekauft hatte. Er räumte zusätzliche Drogengeschäfte, obwohl die Kriminalpolizei bei der Wohnungsdurchsuchung nur 1,44 Kilogramm gefunden hatte.

Seinem Arbeitgeber hatte der Mann alle Vorwürfe offen gelegt

Seither unterzieht sich der Mann einer ambulanten Suchttherapie und ist weiter für seinen Arbeitgeber berufstätig, dem er alle Vorwürfe offengelegt hat. "Es ist mir in dem Jahr klar geworden, dass es wichtiger ist, ehrliches Geld zu verdienen", sagte er. Seit er clean sei, gehe es ihm gut. Das Vertrauensverhältnis zu Lebensgefährtin und Kindern sei gestärkt.

All das hat den Angeklagten wohl vor einer Gefängnisstrafe bewahrt. Die 2. Strafkammer am Landgericht München II verurteilte ihn zu für zwei Jahren auf Bewährung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Erwerb und Besitz. Von einem Geständnis ganz besonderer Art sprach die Vorsitzende Richterin Marion Tischler. Der Angeklagte habe Nägel mit Köpfen gemacht. "Das verfestigte klare Ziel des drogenfreien Lebens. Das ist der springende Punkt", so die Richterin.

Der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens wurde fallengelassen. Aus Sicht des Gerichts hatte der Angeklagte glaubhaft dargestellt, das in der Wohnung gefundene Tierabwehrspray aus Angst vor Hunden und nicht zum Einsatz gegen Menschen gekauft zu haben.

Auf die Spur des Angeklagten war die Kriminalpolizei gekommen, weil sie mehrere Personen aus der lokalen Drogenszene telefonisch überwacht hatte. So stieß sie auf Gespräche zwischen dem Angeklagten und seinem Drogen-Verkäufer. Vor Gericht bezeichnete ein Kripo-Beamter den Angeklagten als wertvollen Zeugen. Ohne dessen Aussagen wären viele Geschäfte des Verkäufers nicht bekannt geworden. Ein Gutachter bescheinigte dem 29-Jährigen, mit seiner ambulanten Suchttherapie alles richtig zu machen. Der Arbeitgeber betonte, wie hervorragend der Bauhelfer arbeite. "Er ist bei der Kundschaft hoch angesehen."

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Gefängnis. Das gefundene Marihuana habe einen relativ hohen Wirkstoffgehalt. Zudem sei der Mann im Jahr 2018 schon einmal wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben am Amtsgericht Starnberg verurteilt worden. Damals hatte er Pakete mit Drogen für einen Dealer entgegengenommen. Die Staatsanwaltschaft wertete auch negativ, dass der Angeklagte kurz nach Ablauf der dreijährigen Bewährungsstrafe selbst zum Dealer geworden sei.

Der Verteidiger sprach sich hingegen für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren aus. Natürlich könne niemand einfach sechs Kilogramm Marihuana kaufen. Die Droge sei aber nicht so gefährlich wie andere.

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