Bad Tölz-Wolfratshausen:Künftig gibt es ein Alkohol-Limit auf der Isar

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Mit dem Schlauchboot über die Isar - ein Riesenspaß. Nur leider schlagen manche Ausflügler bei den Touren ein bisschen über die Stränge. (Foto: Manfred Neubauer)
  • Am Freitag tritt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine neue Bootsverordnung in Kraft. Sie verbietet nicht nur Glasflaschen und Beiboote, sondern setzt auch eine 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
  • Naturschützer und Bootfahrer stritten heftig über die Tageszeiten, an denen das Paddeln auf dem Fluss erlaubt sein soll.
  • Nun sind Bootstouren zwischen 7 und 20.30 Uhr möglich - aber nicht zu jeder Jahreszeit.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz-Wolfratshausen

Mit klaren Regeln will der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die Auswüchse des Bootfahrens auf der Isar eindämmen. Fünf Eckpunkte umfasst die neue "Gemeingebrauchsverordnung zum Bootfahren auf der Isar" - kurz: Bootsverordnung -, die am Freitag, 19. April, in Kraft tritt. Dazu zählen ein Verbot von Glasflaschen, ein Alkohol-Limit, ein Verbot von angehängten Beibooten, eine Schwimmwesten-Pflicht für Kinder und Nichtschwimmer sowie eine Regelung der Tages- und Jahreszeiten, in denen die Bootstouren erlaubt sind.

Die Regeln gelten nur für Privatleute. Gewerbliche Anbieter müssen ihre Touren ohnehin vom Landratsamt genehmigen lassen. Flößerei-Betriebe gelten als Traditionsunternehmen und bekommen eine eigene schifffahrtsrechtliche Erlaubnis.

Der Freizeitdruck auf die Isar hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Immer mehr Kajaks, Schlauchboote und andere Wassergefährte sind auf dem gezähmten Wildfluss unterwegs, hinzu kommt noch die Nutzung des Wassers zur Energieproduktion durch das Walchenseekraftwerk. All dies zerre an dem Fluss, der "die Lebensader des Landkreises" sei, sagte Landrat Josef Niedermaier (FW) bei der Präsentation der neuen Bootsverordnung am Dienstag im Landratsamt. "Das tut der Isar richtig weh."

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In der bayerischen Verfassung sei zwar das Recht jedes Einzelnen verbrieft, die Natur zu gebrauchen, zugleich sei im Paragraf 141 jedoch auch die Pflicht geregelt, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. Dies sei vor allem auch eine staatliche Aufgabe, sagte Niedermaier. In der Verordnung habe man deshalb so weit wie möglich einen Konsens zwischen den divergierenden Interessenslagen zu schmieden versucht. "Aber dass das nicht jedem schmecken wird, ist auch klar."

Das Verbot von Glasflaschen begründete Carolin Singer vor allem mit Sicherheitsaspekten. Wenn Bootfahrer zum Beispiel ihre Bierflaschen über Bord werfen, könnten sie zerbrechen, Kinder und Erwachsene sich am Ufer an den Scherben schneiden, sagte die Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt. Künftig gibt es eine Alkoholgrenze, die bei 0,5 Promille liegt. Das dürfte kaum zu überwachen sein, zumal die Isar-Ranger nicht die Befugnis haben, den Atemalkoholwert zu testen. Aber dieses Limit erleichtere die Arbeit von Rettungskräften, die die Kosten für einen Einsatz dann, anders als bisher, umlegen könnten, sagte Niedermaier. Außerdem könnten Promille-Sündern bis zu 5000 Euro Geldbuße drohen.

Fortan ist es auch nicht mehr erlaubt, ein kleines Boot - etwa für Bierkästen - anzuhängen oder auch mehrere Boote zusammenzuspannen. Der Grund sei, dass solche Vehikel nicht mehr zu steuern seien, so Singer. Zumal bei dem Totholz, das oft im Fluss liege. Für Kinder bis zu zwölf Jahren und Nichtschwimmer gilt zudem künftig, dass sie Schwimmwesten tragen müssen. Verboten ist durch die Verordnung im Übrigen auch das "Gumpen", also Sprünge in tiefe Wasserstellen der Isar.

Heftig umstritten zwischen Bootfahrern und Naturschützern waren vor allem die Tages- und Jahreszeiten, in denen das Paddeln auf der Isar erlaubt sein soll. Nun gilt, dass Touren von 7 bis 20.30 Uhr möglich sind. Auf die Alternative "Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang" ließ man sich im Landratsamt nicht ein. Dies führe bloß zu Diskussionen, ob die Sonne noch am Himmel zu sehen oder schon untergegangen sei, so Singer. Erlaubt sind die Touren vom 1. Juni bis zum 15. Oktober, vom Tölzer Kraftwerk bis zur nördlichen Landkreis-Grenze sogar bis zum 31. Dezember. Ursprünglich sollte auch in diesem Abschnitt Mitte Oktober schon Schluss sein, um die Bachforelle zu schützen. Aber die kommt dort weit seltener vor als angenommen.

"Wir müssen es hauptsächlich der Isar recht machen"

Die Belange des Naturschutzes unterstrich Joachim Kaschek vom Landratsamt anhand eines kleinen Films. Bei den Fischen habe man neben Bachforelle und Äsche vor allem den Huchen im Blick, eine selten gewordene Fischart, die nur noch in rund 25 Prozent aller Flüsse vorkomme. Die Isar sei eine von drei Stellen in ganz Bayern, wo sich Huchen noch fortpflanzten, sagte Kaschek. Umso mehr sollen ihre Laichplätze geschützt werden, die unterhalb von Bad Tölz genau in der Fahrrinne der Boote verlaufen. Bei den Vögeln sollen vor allem die Brutplätze des Flussregenläufers und des bedrohten Flussuferläufers möglichst ungestört bleiben.

Für die anstehende Saison hat das Landratsamt neun Genehmigungen für gewerbliche Anbieter von Bootstouren erteilt. Die Auflagen für diese Firmen entsprächen im Wesentlichen den Regeln der neuen Verordnung, seien zum Teil sogar noch strenger, sagte Singer.

Obwohl die Anzahl der Isarranger gerade um drei Vollzeitstellen aufgestockt wurde, sei eine lückenlose Überwachung nicht möglich, räumte Landrat Niedermaier ein. Das sei wie im Straßenverkehr. "Aber wir rechnen mit der Vernunft, es ist mehr Gefahr dabei, dass man erwischt wird", so Niedermaier.

Um den zahlreichen Anregungen von Naturschutzverbänden gerecht zu werden, gibt der Landkreis außerdem eine FFH-Verträglichkeitsstudie in Auftrag. In ein, besser noch zwei Zyklen - sprich: Jahren - soll der Wildfluss beobachtet und intensiv überprüft werden, was er verträgt und was nicht. Dementsprechend werde die Verordnung dann auch angepasst, so der Landrat. "Uns ist klar, wir müssen es hauptsächlich der Isar recht machen."

© SZ vom 17.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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