Verkehrspolitik:Mehr Mitsprache für Gemeinderäte

Lesezeit: 1 min

Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll den Kommunen mehr Spielraum geben. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Kommunen bekommen Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung. Sie können künftig etwa Radwege ausbauen oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen.

Von Celine Chorus, Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag wichtige Reformen im Verkehrsbereich beschlossen. Dabei sollen der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung eine größere Rolle spielen als bisher. Außerdem bekommen die Städte und Gemeinden mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung. Sie können künftig etwa Radwege ausbauen oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen. Damit erfüllt der Bundestag eine Forderung des "Bündnis lebenswerte Städte", zu dem unter anderem Geretsried und Wolfratshausen gehören.

Der Bundestagsabgeordnete Karl Bär sieht die Reform auch als eine Chance für das Oberland. "Viele Gemeinde- und Stadträte wünschen sich seit langem mehr Spielraum in der Verkehrspolitik. Ihrem Wunsch kommen wir im Bundestag mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz entgegen", teilt der Grünen-Politiker in einer Pressemeldung mit. "Schnellere Verfahren und das viele Geld für die Schiene erhöhen auch unsere Chance auf eine Modernisierung der Strecken von Holzkirchen nach Bayrischzell, Lenggries und Tegernsee."

Bundestag beschließt mehr Geld für die Schienen

Für den Ausbau, die Elektrifizierung und die Digitalisierung der Bahn werden 45 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ein Großteil des Geldes kommt aus einer Ausweitung der Lkw-Maut auf Autobahnen. Von Juli 2024 an wird diese bereits für Lastwagen ab 3,5 Tonnen statt wie bisher 7,5 Tonnen gelten. Die Maut wird außerdem differenzierter: Wer mehr CO2 ausstößt, zahlt auch mehr. Handwerksbetriebe sind von dieser Änderung ausgenommen.

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen Straßen- und Schienenwege in Deutschland deutlich schneller gebaut werden. Von dem Vorhaben könnten mehr als 700 Projekte profitieren. Auch die Sanierung von Straßen, insbesondere Brücken, soll durch eine Reihe von Vereinfachungen beschleunigt werden. Durch die Feststellung eines "überragenden, öffentlichen Interesses" im Gesetz können Umweltverträglichkeitsprüfungen künftig entfallen.

Einige Änderungen - insbesondere für mehr Tempo 30 auf Hauptstraßen - müssen jedoch erst noch in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Über den Vorschlag der Bundesregierung für eine neue StVO wird der Bundesrat am 24. November abstimmen.

© SZ/cch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: