Im Landkreis werden derzeit mehr als dringend Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete gesucht. Doch aller Not zum Trotz stoßen nicht alle Vorschläge auf Zustimmung. So hat der Bauausschuss des Tölzer Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung einstimmig das Vorhaben eines Bauwerbers abgelehnt, auf einem Grundstück am Isarleitenweg eine sogenannte Gemeinschaftsunterkunft (GU) mit 96 Betten zu errichten - zur deutlichen Erleichterung von Anwohnern, die zahlreich in der Sitzung präsent waren.
Das Gebiet sei durch eine kleinteilige Bestandsbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern geprägt. Im Bebauungsplan "Isarleitenweg" wurde als Art der Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gegen diesen Bebauungsplan vom Dezember 2021 wurde eine Normenkontrollklage eingereicht, über die noch nicht gerichtlich entschieden ist.
Nun gab es jedoch den Plan zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit 96 Betten dort. Diese hätte das Grundstück fast vollständig verdichtet, die Abstandsflächen maximal ausgereizt. Der Baukörper - "die Stange", wie Bauamtsleiter Christian Fürstberger ihn nannte - von 49 Metern wirke da "eher etwas fremd". Eine solche Gemeinschaftsunterkunft sei zudem eine Anlage für soziale Zwecke und als solche nicht zulässig. Aus diesen baurechtlichen Gründen lehnte der Bauausschuss das Vorhaben ab, stellte einen weiteren Bebauungsplan auf, "um den städtebaulichen Charakter des Gebiets zu erhalten", und erließ zudem eine Veränderungssperre.
"Wenig hilfreiches Engagement"
Solche Engagements seien "wenig hilfreich, wenn man sich die Massivität des Projekts ansieht und vorstellt, dass es inmitten eines Wohngebiets liegen soll. Ich glaube, dass das nur Schwierigkeiten und Probleme bereitet. Es ist ja nicht nur die Unterbringung, es hat ja Folgekonsequenzen", sagte CSU-Fraktionssprecher René Mühlberger.
Seine Fraktionskollegin Julia Dostthaler stimmte zu: "Das ist viel zu massiv. Der Unmut der Anwohner ist angekommen, es ist für diese Gegend total unpassend." Angesichts der Planung des Bauwerbers nannte sie zudem einen "persönlichen Punkt: Der wirtschaftliche Aspekt, dass mit der Not der Menschen Geld gemacht werden soll, ist nicht in Ordnung".
Auch wenn Mühlberger unterstrich, das Vorhaben sei "kein guter Weg im Sinne von Frieden in der Nachbarschaft", so fehlte ihm "der Glaube, dass wir nicht vom Landratsamt ersetzt werden", dort also eine Genehmigung erteilt werde. Die Kreisbehörde müsse allerdings begründen, warum die Unterkunft zwingend in Tölz nötig sei, entgegnete Fürstberger. Die Tatsache, dass die Kurstadt die Unterbringungsquote mit 83 Prozent bereits deutlich übererfüllt, erschwere das, hoffte er. Sollte es dennoch soweit kommen, mutmaßte Bürgermeister Ingo Mehner (CSU), der zuvor eine Brandrede zur Unterbringungsquote gehalten hatte, dass es zum Rechtsweg kommen könnte: "Das ist natürlich eine Abwägung, die der Stadtrat dann treffen müsste. Aber es würde mich schon wundern, wenn er nicht klagen würde."