Bayerischer Hof:Luxushotel bekommt Luxushotel als Nachbar

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  • In unmittelbarer Nähe zum Bayerische Hof soll ein weiteres Luxushotel entstehen.
  • Die Eigentümerin des Bayerischen Hofes möchte dies verhindern.
  • Ihr Argument, die Verkehrsverhältnisse würden sich dadurch erheblich verschlechtern, überzeugen das Gericht allerdings nicht.

Von Franz Kotteder

Schlechte Karten für den Bayerischen Hof im Streit über die Baugenehmigung für das neue Luxushotel in seiner unmittelbaren Nachbarschaft: Das zuständige Verwaltungsgericht München gab am Montag nach mehr als vierstündiger Verhandlung zu erkennen, dass es die Klage von Hoteleigentümerin Innegrit Volkhardt gegen die Stadt wohl ablehnen werde.

Die Verhandlung war erst am frühen Abend beendet, die Entscheidung wird den Klageparteien schriftlich zugestellt. Vorausgegangen waren mehrere Beweisanträge von Peter Gauweiler, dem Rechtsanwalt des Bayerischen Hofs. Er wollte belegen, dass die Stadt selbst mehr als gespalten ist in der Beurteilung der Verkehrslage im Kreuzviertel und an der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie der Pranner- und Salvatorstraße. Denn Gauweiler hatte einen Trumpf im Ärmel: die Vormerkung eines städtischen Verwaltungsdirektors aus dem Planungsreferat, der im vergangenen August von beinahe chaotischen Verkehrsverhältnissen im Kreuzviertel berichtet hatte.

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Der Streit geht letztlich um die Frage, ob das geplante neue Luxushotel der Rosewood-Gruppe mit 86 Zimmern und 46 Suiten entstehen darf. Das will die Bayerische Hausbau bis 2023 im Gebäude der Bayerischen Staatsbank und im benachbarten Palais Neuhaus-Preysing errichten. Volkhardt sagt, sie störe sich an den verkehrlichen Auswirkungen des neuen Konkurrenten. Sie sei, so Gauweiler in der Verhandlung, sogar bereit gewesen, gemeinsam mit der Bayerischen Hausbau eine Tiefgarage unter der Prannerstraße zu bauen. Dies sei von der zur Schörghuber-Gruppe gehörenden Baugesellschaft jedoch abgelehnt worden.

Die Bayerische Hausbau stützt sich in ihrer Argumentation auf ein Gutachten, das von nur minimalen Mehrbelastungen in den Straßen rund um die beiden großen Hotels ausgeht. Eine eigene Tiefgarage sei für das Hotel in der Staatsbank nicht nötig, die erforderlichen 98 Parkplätze könne man im Salvatorparkhaus gegenüber dem neuen Hotel nachweisen. Außerdem werde man an der Prannerstraße 4 ein neues Geschäfts- und Bürohaus errichten, das eine dreigeschossige Tiefgarage habe und über die Salvatorstraße auch eine Zufahrt verfüge, über welche die gesamte Anlieferung für das neue Hotel erfolgen solle.

Der Bayerische Hof bezweifelt jedoch, dass das funktioniert. Schon jetzt komme es häufig zu Verkehrsstaus in der Kardinal-Faulhaber-Straße, wenn dort die Fünf Höfe beliefert werden. Durch das neue Hotel werde die Situation noch wesentlich verschärft, wegen der Anfahrtszone vor dem Eingang und dem Taxistand davor. Schon heute aber würden die Lärmgrenzwerte zeitweilig überschritten, so Volkhardt.

Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz gab zu bedenken, dass das gesetzlich vorgeschriebene Gebot der Rücksichtnahme dennoch eingehalten werden könne: "Unzumutbar wäre lediglich eine Verkehrsbelastung, die die Nutzung des eigenen Grundstücks nahezu unmöglich macht. Das sehe ich hier aber nicht." Das Gutachten der Hausbau klinge plausibel, das Gegengutachten des Bayerischen Hofs stelle es "nicht schlüssig genug in Frage".

Gauweiler konterte mit der Vormerkung eines städtischen Verwaltungsdirektors, die dieser nach einer vorausgehenden Verhandlung und einer Ortsbesichtigung angefertigt hatte. Darin hatte er der städtischen Lokalbaukommission "dringendst" geraten, sich die Lage noch einmal anzusehen: "Die Verkehrssituation im Bereich der Kardinal-Faulhaber-/Prannerstraße-/Salvatorstraße ist ausgesprochen schlecht."

Die Richterin unterbrach die Sitzung leicht gereizt

Die Vertreterin der Stadt, Sabine Röhricht, hielt dem entgegen, für die Beurteilung der Verkehrslage sei nicht das Planungsreferat zuständig, sondern das Kreisverwaltungsreferat. Der zuständige Beamte sei jedoch der Ansicht, die Verkehrsentwicklung werde sich voraussichtlich in Grenzen halten.

Die Beweisanträge, den Referatsvertreter vorzuladen und außerdem ein gerichtliches Gutachten über die Verkehrsauswirkungen und die zu erwartende Lärmbelästigung anzufordern, lehnte das Gericht nach beinahe dreiviertelstündiger Beratung jedoch ab. Die zu erwartenden Aussagen des Verwaltungsdirektors seien voraussichtlich "methodisch nicht fachgerecht" und liefen eher auf "ein Zeugnis vom Hörensagen" hinaus.

Gauweiler forderte daraufhin, Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) sowie Stadtbaurätin Elisabeth Merk (parteilos) als Zeugen vorzuladen, die in der Stadtverwaltung für die Verkehrsplanung zuständig ist. Richterin Pauli-Gerz unterbrach daraufhin leicht gereizt die Sitzung, um eine weitere Verhandlung dazwischenzuschieben: "Wir verhandeln heute schließlich nicht nur den Bayerischen Hof."

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Nach der Unterbrechung lehnte das Gericht sämtliche Beweisanträge ab, weder Böhle noch Merk hätten rechtlich Relevantes beizutragen.

© SZ vom 27.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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