Berufung vor dem Münchner Landgericht:Abriss des Uhrmacherhäusls: Investor schlägt Deal vor Gericht aus

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Eine Lücke klafft noch immer Giesing: Das Uhrmacherhäusl wurde illegal abgerissen. (Foto: Robert Haas)

Der Grundstückseigentümer und der Baggerfahrer wehren sich gegen ihre Geldstrafen aus erster Instanz. Im Berufungsprozess bietet der Richter nun sogar eine Einstellung gegen Geldauflage an - vergeblich.

Von Susi Wimmer

Es war eine Hand, die der Vorsitzende Richter Robert Hamberger dem Angeklagten Andreas S. zum Prozessauftakt gereicht hat. Ein Vorschlag, der allen Beteiligten Zeit und im Zweifelsfall den Angeklagten auch Geld sparen würde. Doch Andreas S., der laut erstinstanzlichem Urteil den Auftrag gab, das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in Giesing niederzureißen, schlägt nicht ein. "Wir gehen weiterhin von einem Freispruch aus", sagt sein Anwalt Maximilian Müller.

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