Führerscheinumtausch:Abschied vom "Lappen"

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Drei Führerscheine verschiedener Generationen: Die seit 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine im Scheckkartenformat sind nur 15 Jahre gültig. Danach muss erneut eine frische Lizenz beantragt werden, eine Fahrprüfung ist nicht notwendig. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Graue und rosafarbene Führerscheine haben ausgedient, stattdessen kommen fälschungssichere Karten zum Einsatz. Aktuell müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 ihre Lizenz erneuern. Doch der Abschied von der Pappe fällt vielen schwer.

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Lizenz zum Fahren ist wie ein Stück Freiheit: Seit Generationen gilt der Erwerb des Auto- oder Motorradführerscheins in Deutschland als Eintritt in die motorisierte mobile Welt. Doch der lebenslang gültige "Lappen", wie das bis in die Achtziger ausgestellte graue und dann rosafarbene Papierdokument oft genannt wird, hat ausgedient.

Bundesweit müssen in den nächsten Jahren rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare in Scheckkartengröße umgetauscht werden. Im Landkreis Starnberg sind rund 98 000 Führerscheininhaber davon betroffen. Gemäß eines ausgeklügelten Zeitplans sind aktuell 9705 Personen der geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964, die noch mit Papier-Führerscheinen unterwegs sind, mit dem Umtausch an der Reihe. Nur wenige Wochen verbleiben noch, die Frist endet am 19. Januar 2023. Wer jedoch bereits mit Scheckkartenformat fährt, etwa weil man seinen Lappen mal verloren und gegen das Nachfolgemodell eingetauscht hat, hat je nach Ausstellungsdatum noch bis mindestens 2026 Zeit. Allerdings wollen sich viele gar nicht trennen von ihrem alten Führerschein.

Die erste Umtauschwelle ist schon vorbei. Seit 2019 wurden im Starnberger Landratsamt bereits 6060 Führerscheine umgetauscht. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 hatten bis Januar 2022 Zeit, eine EU-konforme Lizenz zu beantragen. Für diese erste Phase hatte das Landratsamt mit 7730 umzutauschenden Führerscheinen gerechnet. Wer rechnen kann, stellt fest: Die grauen oder rosafarbenen Lappen, die bis 1999 Standard waren, sind weiterhin im Einsatz. Insgesamt rund 41 000 Papier-Führerscheine - so schätzt das Landratsamt - existieren noch im Fünfseenland. Viele Besitzer hängen aus sentimentalen Gründen am alten Schein mit Foto aus jungen Jahren, andere dagegen wissen nichts von der Umtauschpflicht oder weigern sich. Die Befürchtung aber, dass dieses Zeitdokument dann für alle Zeiten weg ist, ist unbegründet. Denn man darf die alte Pappe behalten: Der Führerschein wird lediglich durch Stanzung, Stempel oder eine abgeschnittene Ecke entwertet.

Der Umtausch erfolgt nach einem Stufenplan nach Geburtsjahr des Inhabers oder Ausstellungsjahr des Dokuments

Vom verpflichtenden Umtausch betroffen sind alle, deren Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Seither gibt es nur noch befristete Führerscheine mit 15 Jahren Gültigkeitsdauer. Dabei werden Motorrad- und Pkw-Führerscheine ohne Prüfung oder Gesundheits-Check getauscht. Hintergrund der Aktion: Führerscheine sollen EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein, um Missbrauch zu vermeiden. Bundesweit betrifft das nach Angaben des ADAC rund 15 Millionen Inhaber von Papierführerscheinen - ausgestellt bis 31. Dezember 1998 - sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die von 1999 bis 2013 ausgegeben wurden. Sie alle müssen bis 19. Januar 2033 getauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr - dieser Stufenplan soll eine Überlastung der Behörden und Wartezeiten vermeiden. Entscheidend dabei ist das Ausstellungsdatum des alten Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis (siehe Tabellen).

Von der Neuregelung bleiben Senioren im Alter von mehr als 70 Jahren (Geburtsjahr vor 1953) vorerst verschont. Sie müssen ihren Führerschein - unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst in zehn Jahren bis 19. Januar 2033 umtauschen. Die meisten dürften dann 80 Jahre oder älter sein. Gleichwohl ist ein freiwilliger Umtausch auch vor Fristablauf möglich. Im Ausland lebende Personen sollten sich rechtzeitig an die Behörde ihres Wohnsitzes, die deutsche Auslandsvertretung oder an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, die den Führerschein ausgestellt hat.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins im EU-Kartenformat ist auf 15 Jahre beschränkt

Grundsätzlich gilt: Mit der Umstellung der alten Fahrzeugklassen sowie ehemaliger DDR-Führerscheine aufs neue Format werden unabhängig vom Ausstellungsdatum die jeweils bisherigen Klassen bestätigt. Allerdings ist die Gültigkeit der neuen Scheckkarte auf 15 Jahre beschränkt. Danach muss diese erneut beantragt werden. Hierfür benötigt werden Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch in der Führerscheinstelle kostet zwischen 25 und 31 Euro, hinzu kommen neben Gebühren die Kosten für Foto und Versand.

Von Antragstellung bis Aushändigung kann es allerdings dauern. Das Landratsamt in Starnberg bietet seit kurzem ausschließlich einen Direktversand-Service nach Hause an. Für die Behörde stellt dies einen verbesserten Service und einen reduzierten Verwaltungsaufwand dar - sofern der Antrag vollständig im Bürgerservice des Landratsamts abgegeben wurde und auch alle anfallenden Gebühren bezahlt sind. Für Lkw- und Bus-Führerscheininhaber gelten andere Regeln: Sie müssen alle fünf Jahre einen Gesundheits-Check mit Augen- und Gehörtest absolvieren.

Wer trotzdem weiter mit seiner alten Fahrerlaubnis fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Bislang hat die Starnberger Polizei allerdings nur vereinzelt Verstöße gegen die Umtauschpflicht feststellen können, berichtet der Starnberger Verkehrsexperte Oliver Jauch. Das Delikt - eine Ordnungswidrigkeit - kostet zehn Euro. Erst im Wiederholungsfall dürfte es teurer werden.

Drastischer könnte sich ein Verstoß bei Fahrten im Ausland auswirken: Manch humorloser Beamte in Österreich oder Italien weigerte sich in der Vergangenheit standhaft, alte deutsche Führerscheine mit jugendlich anmutenden Fotos anzuerkennen. Gleichwohl geht man im Landratsamt davon aus, dass die Mehrzahl der Führerscheine termingerecht umgetauscht wird. Viele aber werden wohl erst Anfang Januar auf diese Idee kommen. Weitere Infos zum Führerscheintausch gibt es unter Telefon 08151/148-77148 oder im Internet unter www.lk-starnberg.de.

Umtauschfristen

Führerscheine (Papier), ausgestellt bis 31. Dezember 1998

Geburtsjahr Fahrer/-in Umtauschfrist bis

vor 1953 19. Jan. 2033

1953 - 1958 19. Jan.2023

1959 - 1964 19. Jan. 2023

1965 - 1970 19. Jan. 2024

1971 und später 19. Jan. 2025

Führerscheine (Karten), ausgestellt seit 1. Januar 1999:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist bis

1999 - 2001 19. Jan. 2026

2002 - 2004 19. Jan. 2027

2005 - 2007 19. Jan. 2028

2008 19. Jan. 2029

2009 19. Jan. 2030

2010 19. Jan. 2031

2011 19. Jan. 2032

2012 - 18.1.2013 19. Jan. 2033

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