Starnberg:Mit Beginn der Tagesschau wird Alkohol illegal

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Alkoholkonsum im öffentlichen Raum soll in Starnberg an mehreren Stellen verboten werden. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats bringt eine Beschlussvorlage für ein Alkoholverbot ab 20 Uhr an Hotspots auf den Weg. Die Debatte darüber erregt die Gemüter.

Von Linus Freymark, Starnberg

Um Punkt 20 Uhr ertönt im Ersten Deutschen Fernsehen täglich der Gong, der den Deutschen klarmacht: jetzt ist Nachrichtenzeit. Im Landkreis Starnberg könnte der Gong in Zukunft auch noch eine andere Bedeutung haben, zumindest wenn es nach dem Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats geht. 20 Uhr - von diesem Zeitpunkt an soll nach einer Beschlussvorlage des Gremiums für die nächsten vier Jahre ein Alkoholverbot an den Seeuferflächen gelten, an denen in den vergangenen Jahren besonders gerne gefeiert und getrunken wurde. Gerade in den beiden zurückliegenden Pandemie-Sommern gab es deshalb zahlreiche Beschwerden, weshalb sich die Stadtspitze zum Handeln gezwungen sieht. Das bisherige Alkoholverbot von 22 bis sieben Uhr ist zum Jahreswechsel ausgelaufen, zudem beklagten viele Bürger, dass der Zeitraum wenig zielführend sei, da die größten Alkoholmengen ohnehin bereits tagsüber konsumiert werden würden.

Die Regelung soll von 20 bis 7 Uhr gelten auf der Seepromenade und den öffentlichen Badegrundstücken in Starnberg

Laut der Beschlussvorlage, die der Ausschuss am Montag mit 11:2 Stimmen auf den Weg gebracht hat, soll das Verbot von 20 bis sieben Uhr am Böhler Grund sowie der Seepromenade, dem Steininger Grund, dem Bucentaurpark und der Liegewiese Percha gelten. Letztere war in der vorherigen, im August 2020 beschlossenen Alkoholverbotsverordnung nicht enthalten. Die räumliche Erweiterung der Verbotszone sei laut Verwaltung sinnvoll, um einer Verlagerung der Trinkgelage Vorschub zu leisten. Über die Beschlussvorlage soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag entscheiden.

Die Badewiese "Steininger Grund" am Westufer des Starnberger Sees ist ein beliebter Starnberger Treffpunkt für Badegäste. (Foto: Nila Thiel)

Ursprünglich hatte die Stadtverwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss den Vorschlag unterbreitet, den Alkoholkonsum auf den betreffenden Flächen bereits ab 15 Uhr zu untersagen. Diese Variante lehnte das Gremium mit 6:7 Stimmen ab. Zwar gab es durchaus Befürworter wie Bürgermeister Patrick Janik (CSU, SPD, BLS, UWG) oder Finanzreferent Thomas Beigel (CSU). Die Trinkgelage am Nachmittag führten zu Unmut in der Bürgerschaft, erklärte Janik. Deshalb sei es notwendig, den Geltungszeitraum auszudehnen. Beigel meinte mit Blick aufs sommerliche Treiben an den Seeufern, es gehe zu "wie bei Hempels unterm Sofa". Deshalb müsse man das Verbot konsequent angehen. Auch Marc Fiedler (FDP) befürwortete diesen Ansatz: Er sei zunächst dagegen gewesen, doch mit Blick auf die Situation habe er seine Meinung geändert. "Sämtliche Disziplin ist einfach weg", sagte er über die feiernden Menschen am See.

Ein Alkoholverbot träfe auch diejenigen, die keine "Wahnsinnspartys" feiern

Andere warben für die Variante eines ab 20 Uhr geltenden Alkoholverbots - angeführt von Ludwig Jägerhuber (CSU), der das bereits in den Nachmittagsstunden greifende Verbot mit Verweis auf das gern in Seenähe eingenommene Feierabend-Bier ablehnte. "Mit der Uhrzeit hab' ich ein Problem", so Jägerhuber. Auch die Laufzeit von vier Jahren sei ein sehr weit gefasster Zeitraum. Bürgermeister Janik rechtfertigte die lange Geltungsdauer mit dem Verwaltungsaufwand, der mit jährlicher Prüfung verbunden wäre. Einige Stadträte wiederum mahnten an, die Verhältnismäßigkeit zu wahren: Im Sommer seien Bars und Clubs ja wieder geöffnet, gab Winfried Wobbe (UWG) zu bedenken. Dadurch entzerre sich die Situation am See wieder. Auch Josef Pfister (BMS) stand dem Vorschlag der Verwaltung kritisch gegenüber. Man untersage ja auch trotz gelegentlicher Unfälle das Autofahren nicht, sagte er. Die "Wahnsinnspartys" müsse man zwar unterbinden. Aber alles zu verbieten - "wo soll das denn hinführen?", fragte er. Man dürfe keine Menschen kriminalisieren, die sich gelegentlich ein Gläschen Champagner an der Seepromenade gönnen. Und genau die würden das Verbot auch respektieren - anders als das Klientel, das man eigentlich treffen wolle.

Pro
:Das Alkoholverbot ist nicht streng genug

Gegen die Krawallmacher hätte man gerne noch härter vorgehen dürfen.

Kommentar von Peter Haacke

MeinungContra
:Das Alkoholverbot ist unverhältnismäßig

Starnberg erwägt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Die Stadtpolitik bedient sich dabei eines Instruments aus der Hochpandemiephase, dem mit der Rückkehr des öffentlichen Lebens die Legitimation abhanden kommt.

Kommentar von Linus Freymark

Auch die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots beschäftigte die Stadträte. Das sei aktuell Aufgabe der Polizei, erklärte Janik. Aufgrund der Personallage sei es jedoch nicht möglich, dauerhaft Streifen abzustellen. Mit Beginn der Tagesschau würde für die Beamten dann täglich ein zusätzliches Aufgabengebiet entstehen.

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