Amtsgericht Starnberg:Betrunkener Partygast rastet in Polizeizelle aus

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Bei einer Familienfeier trifft die Polizei zufällig auf einen 28-Jährigen, gegen den ein Haftbefehl vorliegt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Eigentlich waren die Polizisten im vergangenen Juni nur wegen einer Ruhestörung in das Starnberger Haus gerufen worden: Eine Familie feierte - offenbar etwas zu laut - in der dritten Etage. Die Beamten klingelten, und vor die Tür trat ein Cousin aus München. Dabei stellte sich plötzlich heraus, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde, weil er eine Betrugsstrafe in Höhe von 1000 Euro nicht bezahlt hatte. Jetzt befasste sich das Amtsgericht Starnberg mit dem Fall, zumal die damalige Situation eskalierte. Der stark angetrunkene Mann weigerte sich nämlich, zur Wache mitzukommen. In einem Gerangel legten die Polizisten ihm Handschellen an, in der Starnberger Polizeiwache aber rastete der 28-Jährige dann völlig aus.

Das Amtsgericht verurteilte den Bäcker wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung, wobei ein früheres Urteil nach einer gefährlichen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss mit einbezogen wurde. Er habe von dem Haftbefehl nichts gewusst, sagte der Angeklagte, der sich reumütig zeigte und sich bei der Polizistin und ihrem Streifenkollegen entschuldigte. "Es tut mir leid, dass ich Ihnen Probleme bereitet habe, das war nicht schön", erklärte der sechsfache Vater. Er berichtete davon, bereits vor der Geburtstagsfeier schon Jägermeister und dann noch Whisky und zwei Halbe Bier getrunken zu haben. Er habe die Beamten gebeten, eine Woche später die Geldstrafe zahlen zu dürfen. Doch er sei zur Wache mitgenommen worden, was auch seine Familie sehr verärgert habe, erzählte der Angeklagte und betonte: "Ich habe Angst vor Handschellen und habe mich deswegen weggedreht."

In der Zelle wurde der Mann noch aggressiver, brüllte herum, schlug gegen die Gitterstäbe und beleidigte die Beamten. Das wurde auch mit einer Bodycam aufgenommen, das Video wurde im Prozess gezeigt. Der Angeklagte mochte kaum hinschauen, er schämte sich für sein Verhalten. Er sei zwar alkoholisiert, jedoch nicht völlig betrunken gewesen, berichteten die beiden Polizisten. Auch habe sich der Angeklagte in der Zelle übergeben, dabei allerdings die Toilette verfehlt. Als er bald darauf entlassen wurde, zerriss er noch in der Inspektion die Quittung für seine Geldstrafe, die seine Frau inzwischen bezahlt hatte.

Die Staatsanwältin würdigte das Geständnis und die Entschuldigungen des Angeklagten, der sicher alkoholbedingt enthemmt agiert habe. Dennoch sei die Situation für die Einsatzbeamten an der Wohnungstür durchaus bedrohlich gewesen, betonte die Strafverfolgerin. Der Verteidiger wollte auch nichts beschönigen: Es sei eben "etwas hochgekocht", und das sei auch dem Alkohol geschuldet gewesen.

Dieses Problem soll der Münchner nun mit Suchttherapie-Gesprächen in den Griff bekommen. Der Amtsrichter vermutete zudem, dass sich der Angeklagte damals auch vor seinen Angehörigen beweisen wollte, die Familie aber "wie ein Turbo gewesen ist, an dem sich alles entzündet hat".

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