Schlossberghalle:In Starnberg formiert sich Protest gegen AfD-Großveranstaltung

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Die Partei darf am 23. Mai in die Schlossberghalle. Der Stadtrat will mit einer "Woche der Demokratie" antworten.

Von Peter Haacke, Starnberg

Wird die AfD im Frühjahr 2019 kurz vor den Wahlen zum Europaparlament in der Starnberger Schlossberghalle eine Vortragsveranstaltung mit Diskussion abhalten können? Seitdem die Partei bereits im November eine Reservierungsanfrage bei der Starnberger Stadtverwaltung für 23. Mai gestellt hat, herrscht eine gewisse Aufregung. Der Stadtrat befasste sich am Montag zu vorgerückter Stunde mit der Thematik und entschied sich dafür, die bisherige Vergabepraxis für die Räumlichkeiten in der Schlossberghalle für "Veranstaltungen zum Zweck der politischen Willensbildung" beizubehalten - allerdings mit einer neuen Auflage: Gruppierungen oder Redner mit rechtskräftig festgestellter verfassungswidriger Ausrichtung sollen die Schlossberghalle künftig nicht nutzen dürfen.

Noch ist völlig unklar, was die AfD am 23. Mai in der Schlossberghalle vorhat. "Genaueres ist nicht bekannt", räumte auch Bürgermeisterin Eva John ein. Eine SZ-Anfrage beim Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Martin Hebner blieb bislang unbeantwortet. Die Starnberger Stadträte standen somit vor der heiklen Frage: entweder alle oder keiner. Entscheidend für die Beantwortung ist jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz, der in der Rechtssprechung schon mehrfach bestätigt wurde: Parteien dürfen allein mit Hinweis auf eine inhaltlich missliebige oder unerwünschte Zielrichtung nicht benachteiligt werden. Weil in der Schlossberghalle schon seit Jahren regelmäßig Veranstaltungen von Orts- und Kreisverbänden politischer Organisationen und Wählergruppierungen stattfinden, ist ein Ausschluss der AfD grundsätzlich nicht möglich. Alternativ hätte der Stadtrat die Möglichkeit gehabt, die derzeit gültigen Geschäftsbedingungen zu ändern. Damit aber wäre auch allen übrigen Parteien, Wählergruppierungen und Bürgerinitiativen eine Nutzung der Schlossberghalle untersagt gewesen.

Im Gremium herrschte ungewohnte Einigkeit darüber, dass man die AfD unter diesen Umständen wohl gewähren lassen müsse. "Auch Meinungen, die uns nicht passen, sind vom Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt", sagte Patrick Janik (UWG): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Er bezeichnete die AfD als "Haufen Clowns", die ihren "Quatsch in die Öffentlichkeit hinausposaunen" dürfen, denen man aber auch keine überproportionale Aufmerksamkeit zukommen lassen solle. Stefan Frey (CSU) missbilligte zwar, dass eine Gruppierung, "die schwierig ist, in Starnberg auftritt", plädierte aber dafür, den allgemeinen Willen, "so etwas nicht zu dulden, im Rahmen einer überparteilichen Veranstaltung zu demonstrieren".

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Martina Neubauer (Grüne), die das Thema angestoßen hatte, möchte "eine korrekte politische Antwort" geben und brachte eine "Woche der Demokratie" mit verschiedenen Veranstaltungen ins Spiel. Pragmatisch eher der Vorschlag von Otto Gaßner. Er konstatierte, dass die AfD ein Recht auf "unser Forum hat, wo wir uns austauschen". Allerdings könne man den Pfarrer um Amtshilfe bitten, indem die Kirchenglocken der Stadtkirche läuten.

Auch WPS-Stadtrat Klaus Huber äußerte Befürchtungen, "dass Starnberg in ein schlechtes Licht gerät" - und unterbreitete "einen taktischen Vorschlag": Die im Stadtrat vertretenen Juristen sollen der Stadt helfen, im Hinblick auf die Auflagen "eine wasserdichte Formulierung hinzukriegen". Bislang ist die Stadtverwaltung berechtigt, als Vermieterin eine Sicherheitswache oder Polizeiwache anzuordnen, deren Kosten der Mieter tragen muss.

© SZ vom 12.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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