Landgericht München II:Eine Frage der Schuld

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Eine Uzi-Maschinenpistole wie diese ist bei dem Mann unter anderem entdeckt worden. (Foto: Herwig Vergult/imago/Belga)

Fahnder entdecken bei einem ehemaligen Personenschützer der Polizei verbotene Kriegswaffen - darunter ein Maschinengewehr. Da der 60-Jährige womöglich schuldunfähig ist, soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Von Andreas Salch, München

Michael F. ist ein leidenschaftlicher Sammler von Uniformen, Mützen und Abzeichen der US-Polizei. Außerdem interessiert er sich sehr für Waffen. Der 60-Jährige war bei der Bereitschaftspolizei und zwar als Personenschützer, zuletzt im Rang eines Polizeihauptmeisters. Vor genau drei Jahren wies sich Micheal F. als Polizist aus, obwohl er schon nicht mehr im Dienst war. Wie sich herausstellte, war sein Ausweis gefälscht.

Als Beamte daraufhin sein Haus im westlichen Landkreis Starnberg durchsuchten, fanden sie nicht nur die Polizei-Uniformen-Sammlung, sondern auch eine Vielzahl von Waffen. Darunter erlaubnispflichtige, für sie hatte Michael F. als Mitglied eines Schützenvereins jedoch den erforderlichen Waffenschein. Darüber hinaus entdeckten die Ermittler in einem eigens im Keller des Einfamilienhauses gebauten Tresorraum aber auch ein Maschinengewehr (MG), eine komplette israelische Maschinenpistole vom Typ Uzi, sowie noch einen Lauf und den Verschluss des selben Typs - Waffen und Waffenteile also, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und deren Besitz Privatpersonen untersagt ist.

Bei einer weiteren Hausdurchsuchung werden wieder Waffen gefunden

Neben dem MG hatte Michael F. noch reichlich Munition verschiedenster Kaliber in seinem Tresorraum gehortet. Insgesamt 1352 Patronen sowie sogenannte "explosionsgefährliche Stoffe", wie etwa sechs Handgranatenzünder. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellt der 60-Jährige ein Gefahr für die Allgemeinheit dar und soll, da der Verdacht besteht, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Seit diesem Dienstag muss sich der Michael F. vor der 4. Strafkammer am Landgericht München II verantworten. Nach der ersten Durchsuchung seines Hauses im Februar 2019 hatten die Ermittler sein Anwesen im vergangenen Jahr erneut unter die Lupe genommen - und fanden wieder Waffen. Wie sie in den Keller des Haues von Michael F. kamen, ist jedoch unklar. Denn zu diesem Zeitpunkt befand er sich bereits in einer geschlossenen Klinik.

Die Waffen, die im vergangenen Jahr in seinem Keller gefunden wurden, seien nicht von ihm, versicherte Michael F. bei seiner Vernehmung dem Vorsitzenden Richter Thomas Lenz. Und wie er an das MG gekommen sei? Über das sei er in einem Online-Shop "drüber gestolpert", so der 60-Jährige. Es sei übrigens eine sogenannte Dekorationswaffe und somit nicht funktionsfähig. Laut einem Experten der Kriminalpolizei hätte sie aber wieder funktionsfähig gemacht werden können, erwiderte Richter Lenz. Michael F. kann sich seit einem Schlaganfall an vieles nur noch vage oder gar nicht mehr erinnern. Zum Auftakt des Verfahrens erkannte er nicht einmal seinen Verteidiger. Der Prozess wird fortgesetzt.

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