Andechs:Besucher soll Security-Mann geschlagen haben

Lesezeit: 2 min

Inninger wehrt sich gegen Geldstrafe wegen Körperverletzung vor dem Starnberger Amtsgericht

Von Christian Deussing, Andechs

Der Mann hatte eindeutig zu viel getrunken: Er torkelte und soll auf der Veranstaltung im vergangenen September am Andechser Dorfplatz bereits negativ aufgefallen sein. Die Security verwies den 32-Jährigen daraufhin gegen 2 Uhr nachts des Geländes. Laut Staatsanwaltschaft weigerte sich der Besucher aber, dieser Aufforderung nachzukommen. Stattdessen habe er einem Wachmann unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und versucht, auch dessen Kollegen zu treffen. Der beschuldigte Inninger war daher wegen vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen à 40 Euro (3600 Euro) verurteilt worden. Dagegen legte der Kfz-Mechatroniker nun vor dem Starnberger Amtsgericht Einspruch ein.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe an dem Abend unverhältnismäßig viel Alkohol getrunken, was er nicht gewohnt gewesen sei. Hierzu zählten auch mehrere Schnapsrunden. Der Angeklagte habe sich alkoholbedingt zwar trotzig verhalten, doch er sei auf dem Fest auch zweimal eingeschlafen. Der Anwalt fragte im Prozess nach der Schuldfähigkeit und verwies darauf, dass weder Veranstalter noch Sicherheitsleute gegen den Mann aus Inning Strafanzeige erstattet hätten. Daher sei es doch denkbar, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro gegen den bisher unbescholtenen Bürger einzustellen.

Doch da wollte der Staatsanwalt nicht mitspielen: Für ihn kam nur eine Geldauflage in Höhe von 1000 bis 2500 Euro in Betracht. Diesen Rahmen stellte auch die Richterin in Aussicht. Deshalb wurde in der Verhandlung nun auch der 23-jährige Security-Mann vernommen, der dem Inninger wegen seines Benehmens einen Platzverweis erteilt hatte. Man habe den herumstolpernden Betrunkenen unter die Arme gegriffen und ihn zum Ausgang geleitet. Als der Gast dort bemerkt habe, die Veranstaltung verlassen zu müssen, habe er sich umgedreht, ihn an seiner Dienstjacke gepackt und nicht losgelassen, berichtete der Zeuge. Im Gerangel sei die Jacke zerrissen und man habe den Mann "am Boden fixieren müssen, um ihn zu beruhigen". Dann sei es erneut zu einem Handgemenge gekommen, der Besucher wieder zu Boden gebracht und dann die Polizei gerufen worden - so schilderte der Aufpasser das Geschehen in der Tatnacht.

Der Verteidiger ist hartnäckig und impulsiv

Der Angeklagte schwieg vor Gericht. Er überließ alles seinem Verteidiger, der hartnäckig und impulsiv am Einspruch gegen den Strafbefehl festhielt. Der Jurist führte an, dass auch der Zeuge betätigt habe, dass der Inninger damals "wie von Sinnen" gewesen sei. Der Mandant sei daher womöglich schuldunfähig gewesen. Der Verteidiger beantragte ein psychiatrisches Gutachten, das ein Sachverständiger an einem weiteren Verhandlungstag darlegen solle. Dem wurde stattgegeben. Dann wird auch jener Sicherheitsmann gehört, den der Angeklagte auf der Veranstaltung geschlagen haben soll.

Trotzdem signalisierte der Staatsanwalt bereits, in diesem Fall bestenfalls mit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zu rechnen. Der Prozess dauert an.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: