Eine Fahrradfahrerin ist vor vier Jahren auf der Feldfinger Straße in Pöcking gestürzt und hat sich dabei im Gesicht schwer verletzt. Die damals 61-jährige Helene Schmitz aus Heidelberg war dort mit Licht am 29. April 2018 gegen 22 Uhr ihrem Ehemann in etwa zehn Metern Abstand gefolgt. Das Urlauberpaar, das nach eigenen Angaben durchschnittlich 20 000 Kilometer auf Trekkingrädern jährlich unterwegs ist, macht für den verhängnisvollen Sturz eine Rille im Asphalt der Gemeindestraße verantwortlich. Zudem sei die Gefahrenstelle ihrer Ansicht nach nicht erkennbar gewesen. Die Rentnerin verlangt deshalb von der Gemeinde, die ihre Verkehrssicherheitspflicht verletzt haben soll, nun 9000 Euro Schmerzensgeld und 2748 Euro als Ersatz für eine zerstörte Brille, den demolierten Helm und die zerrissenen Handschuhe.
Sie sei etwa 20 Stundenkilometer schnell gewesen und habe auf der leicht abschüssigen Straße etwas abgebremst. "Denn ich bin keine Raserin", betonte die Klägerin im Zivilprozess des Landgerichts München II. "Ich sah nur einen Gullydeckel und ein schwarzes Loch und wollte beides umfahren." Dann aber habe sie schon auf dem Boden gelegen und den Kopf nicht mehr bewegen können, erinnert sich die Radfahrerin. Ihr Operateur habe später in der Klinik berichtet, dass sie wohl "mit dem Gesicht gebremst" habe. Der Aufprall indes muss tatsächlich heftig gewesen sein: Der Unterkiefer der verunglückten Bikerin war gebrochen, sie musste dreimal operiert werden, zudem waren im Oberkiefer etliche Zähne ausgeschlagen. Vier Wochen lang blieb Helene Schmitz, die seinerzeit noch als Software-Trainerin tätig war, arbeitsunfähig.
Die Frostschäden seien äußerst laienhaft geflickt worden, behauptet der Ehemann
Ihr Ehemann hatte sich am Tag nach dem Unfall die Stelle auf der Fahrbahn noch einmal genauer angeschaut und dort eine Asphaltrille entdeckt. Die sei für Radfahrer ähnlich gefährlich wie eine Straßenbahnschiene, weiß das Ehepaar erfahrungsgemäß. Der Mann hatte damals auch darüber geklagt, dass Frostschäden auf der Straße "äußerst laienhaft geflickt" worden seien. Und: Nach dem Unfall hatte der Pöckinger Bauhof die tückische Lücke im Belag unverzüglich mit Kaltteer aufgefüllt.
Die Frostschäden sind in dem Prozess vor der 11. Zivillkammer unstrittig. Doch es bleibt die Frage, ob die Radfahrerin die Gefahr hätte erkennen müssen? Die Gemeinde wehrt sich gegen die Schadenersatzklage, weil die Frau den Unfall selbst verschuldet habe und verweist zudem auf die polizeilichen Ermittlungen, wonach die etwa drei Zentimeter tiefe Rille nicht die Verkehrssicherheit gefährdet habe.
Das Urteil will das Gericht am 17. August verkünden.