Zivilprozess:Border-Collie beißt Buben ins Gesicht

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Vater fordert 20 000 Euro Schmerzensgeld für seinen Sohn.

Von Christian Deussing, Gauting

Es war ein Schock: Als der sechsjährige Bub den angeleinten Border-Collie vor dem Edeka-Markt in Gauting streicheln wollte, was ihm erlaubt worden sein soll, biss ihm die Hündin "Kaya" plötzlich ins Gesicht. Dabei wurde das rechte Augenlid des kleinen Leo zerrissen und musste in einer Operation unter Vollnarkose wieder angenäht werden. Der Sechsjährige wurde drei Tage in einer Münchner Klinik behandelt. Nach dem Vorfall, der sich am 10. August 2018 ereignet hatte, verklagte der Vater des Buben den jungen Mann, der an jenem Tag den Hund für einen Bekannten ausgeführt hatte, auf ein Schmerzensgeld von mindestens 20 000 Euro. Denn sein Sohn müsse jetzt mit einer drei Zentimeter langen Narbe unter dem rechten Auge lebe, sei oft ängstlich und habe seit dem Hundebiss manchmal Albträume und nässe ins Bett, sagte der Vater am Mittwoch im Zivilprozess vor dem Landgericht München II.

Beklagt wurde auch der Hundehalter, der aber bei der Attacke auf das Kind nicht dabei gewesen war. Richterin Johanna Müller-Graff versuchte, eine gütliche Einigung der Kontrahenten herbeizuführen, nachdem das Strafverfahren gegen den Hundeführer wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine Geldauflage von 500 Euro bereits eingestellt worden war. Die Zivilrichterin bewertete die geforderten rund 20 000 Euro Schmerzensgeld als zu hoch und schlug den Parteien vor, sich gütlich auf 10 000 Euro zu einigen. Diesem Vergleich wurde schließlich zugestimmt, wobei die Beklagten insgesamt nur 8000 Euro an das Opfer zu zahlen haben, sofern die jeweiligen Raten pünktlich gezahlt werden.

"Ich nehme es Ihnen ja nicht übel und Sie sind keine schlechten Menschen", erklärte der Vater aus Gauting, "leider muss aber mein Sohn mit dem leben, was passiert ist." Der heute Neunjährige sei noch immer seelisch belastet und verhalte sich deswegen in bestimmten Situationen auffällig anders als sein Zwillingsbruder, betonte der Vater. Die Beklagten, die nach eigenen Angaben nicht haftpflichtversichert seien, bedauerten den Vorfall. Der Hunde-Spaziergänger glaubt allerdings, dass ein lautes Quad an der Ampel in der Nähe den Collie erschrocken habe oder das Tier nervös geworden sei, als sich auch der Bruder und die Schwester des Sechsjährigen zum Hund hinuntergebeugt hätten.

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